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Detailergebnis zu DOK-Nr. 41246

Entschädigung für die Beeinträchtigung von Wohngrundstücken - insbesondere des Außenwohnbereiches - durch Straßenverkehrslärm

Autoren
Sachgebiete 2.1 Baukosten
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Verkehrsblatt 47 (1993) Nr. 12, S. 504-513, 3 B

Beim Bau oder bei einer wesentlichen Änderung einer Bundesfernstraße können an bestehenden Gebäuden die Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge bzw. -sanierung überschritten werden, ohne daß es möglich oder sinnvoll ist, Lärmschutzanlagen zu errichten (z.B. kein Platz, unverhältnismäßig hohe Kosten). In diesem Fall werden notwendige Aufwendungen für Lärmschutz am Wohnhaus (z.B. Schallschutzfenster, Lüftungseinrichtungen) sowie Beeinträchtigungen des Außenwohnbereiches (Balkone, Terrassen, Garten) entschädigt. Die Richtlinien definieren, wann solche Fälle gegeben sind, welche Rechtsgrundlagen zum Tragen kommen, was Gegenstand der Entschädigung ist und - durch zahlreiche numerische Beispiele verdeutlicht - wie der Entschädigungsbetrag in Abhängigkeit von den örtlichen und lärmtechnischen Gegebenheiten zu berechnen ist. Der Anhang enthält Tabellen für die bei diesen Berechnungen benötigten Lästigkeitsfaktoren und Wertminderungsprozentsätze sowie beispielhafte Berechnungen zur Bestimmung der Erhaltungskosten (Unterhaltung, Erneuerung, Betrieb) von Lüftungselementen, für die kapitalisierte Kosten auszugleichen sind.