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Detailergebnis zu DOK-Nr. 41352

Wiederverwendung von Asphalt und pechhaltigen Ausbaustoffen

Autoren W. Peffekoven
Sachgebiete 9.1 Bitumen, Asphalt
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Straße und Autobahn 44 (1993) Nr. 8, S. 476-481, 2 B, 4 T, 12 Q

Die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen hat nach dem Abfallgesetz Vorrang vor einer Entsorgung. Praktische Erfahrungen hinsichtlich der bautechnischen Möglichkeiten und maschinentechnische Entwicklungen ermöglichen es heute, selbst mehr als 50 % Asphaltgranulat ohne Qualitätseinbußen bei der Herstellung neuer Asphaltgemische wiederzuverwenden. Bei der Wiederverwendung pechhaltiger Ausbaustoffe sind technologisch und im Hinblick auf Umweltgesichtspunkte noch Fragen offen. Unterschiedliche Regelungen der Bundesländer werden beispielhaft erläutert. Hierin werden noch unterschiedliche Grenzwerte für Pechgehalte im Ausbaustoff für die Wiederverwendung in ungebundenen Schichten oder auch als Asphalt genannt. Erprobungsstrecken sollen zeigen, ob mit Bitumenemulsion alleine oder nur mit Zusatz von Zement oder ob auch mit Zement alleine standfeste Schichten hergestellt und eine dauerhafte umweltverträgliche Umhüllung erreicht werden können. Das "Merkblatt für die Wiederverwenung pechhaltiger Ausbaustoffe im Straßenbau unter Verwendung von Bitumenemulsion" gibt als vorzugsweises Einsatzgebiet die obere Lage der Frostschutzschicht an und nennt weitere Kriterien für die Anordnung im Straßenoberbau. Grenzwerte für die Einstufung in pechhaltig und pechfrei, d.h. in Asphalt liegen bundeseinheitlich noch nicht vor. Ein Ablaufschema für die Bewertung pechhaltiger Straßenausbaustoffe wird vorgestellt. Eine im April veröffentlichte Regelung zum Arbeitsschutz wird im Arbeitskreis "Umweltfragen" Grundlage für die Diskussion eines Grenzwertes sein.