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Detailergebnis zu DOK-Nr. 41477

Angebotskomponenten für bedarfsorientierte Betriebsweisen

Autoren B. Schuster
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Verkehr und Technik 46 (1993) Nr. 5, S. 197-202, 4 B, 8 Q

Wichtigste Grundlage für Art und Umfang des Angebots ist die Verkehrsnachfragestruktur. Darauf müssen die Betriebs- und Netzform abgestimmt werden. Für die ÖPNV-Erschließung des ländlichen Raumes sind folgende Betriebsformen von Bedeutung: Linienbetrieb (Netz 1. Grades), Richtungsbandbetrieb (Netz 2. Grades) und das Netz sektoraler Richtungsbänder (Netz 3. Grades). Dem straßengebundenen ÖPNV steht heute ein breites Spektrum an Fahrzeuggrößen zur Verfügung. Es reicht vom Überland-Linienbus mit 98 Plätzen bis zum Taxi mit vier Plätzen. Die Größe der einzusetzenden Fahrzeuge hängt von der Betriebsform, dem Umfang der Verkehrsnachfrage und der Befahrbarkeit des Straßennetzes ab. Bedarfsorientierter ÖPNV unterliegt wie jeder ÖPNV dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Es kann grundsätzlich nach § 42 (Linienverkehr) in Verbindung mit § 59a, § 47 (Taxiverkehr) in Verbindung mit § 59a oder § 49 (Mietwagenverkehr) in Verbindung mit § 59a genehmigt werden. In letzter Zeit kristallisiert sich eine Tendenz hin zum § 42 PBefG heraus. Grundsätzlich ist, wie im gesamten ÖPNV, eine Änderung des Konzessionsrechts vonnöten (z.B. Umwandlung von Linien- in Gebietskonzessionen). Bei der Netzplanbildung sind folgende Kriterien zu beachten: räumliche Erschließung, Umsteigehäufigkeit, Beförderungszeit, Fahrtenhäufigkeit, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Wichtige Kriterien der Fahrplanbildung sind: Fahrtzeit, Fahrzeugumlauf, Bedienungshäufigkeit und Fahrtenfolgezeit. Eine Steuerung des Betriebsablaufs ist bei jedem Bedarfsbetrieb erforderlich. Dies umfaßt die Fahrtwunschanmeldung und die Fahrzeugsteuerung im Netz. In der Betriebsleitzentrale werden anhand der Fahrtwunschanmeldungen die Fahrtrouten der Fahrzeuge festgelegt. Die Disposition der Fahrtrouten kann automatisch, halbautomatisch oder manuell geschehen. Bei den vollautomatischen und den halbautomatischen Verfahren ist der EDV-Einsatz erforderlich. Näher beschrieben werden die folgenden z.Z. verfügbaren und in Entwicklung befindlichen Dispositionsverfahren: R-Bus-Richtungsband, R-Bus-Flächenbetrieb, AST-System Hameln und AST-System Passau.