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Detailergebnis zu DOK-Nr. 41581

Systematische TV-Untersuchungen von Abwasserkanälen

Autoren W. Matthes
Sachgebiete 7.9 Leitungsgräben, Rohrleitungen, Durchlässe

Beton 43 (1993) Nr. 8, S. 387-390, 4 B, 7 T, 3 Q

Undichte Kanalnetze sind auch in den Städten und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland eine grundwasserbedrohende Realität. Von den rd. 350.000 km Kanalstrecken wird angenommen, daß bei ca. 10-25 % davon Schadensbehebungsmaßnahmen notwendig sind. Um dafür systematische Instandhaltungsstrategien erarbeiten zu können, sind die Schadstellen sowie deren Ursachen exakt zu ermitteln. TV-Kanaluntersuchungen liefern hierfür die erforderlichen Grundlagen. Unter Beachtung der spezifischen Randbedingungen und Schutzzielen können damit durch entsprechend geschultes Personal die für die Sanierung notwendigen Maßnahmen festgelegt werden. Die vorliegende Untersuchung bezieht sich auf flächendeckende systematische TV-Untersuchungen in 5 Kommunen mit rd. 250 km Kanalstrecken. Die Schadensauswertung erfolgte nach vorgegebenen Schadensgruppen, die sich an der Sanierungspriorität orientierten. Der Einfluß des Kanalalters auf die Schadenshäufigkeit tritt dabei deutlich zu Tage. Die Art der Schäden läßt aber keine Abhängigkeit vom Alter des Kanals erkennen. Die Schadenshäufigkeit in Abhängigkeit von den Kanaldimensionen ist bei kleineren und mittleren Kanälen deutlich höher als bei großen Abwassersammlern. Sie hängt sowohl mit dem höheren Anteil an Steinzeugrohren wie auch mit einer größeren Anzahl seitlicher Zuläufe zusammen. Bei den festgestellten Einzelschäden überwiegen die unfachgerechten Anschlüsse bei weitem. Deutlich wurde aber auch, daß etwa zwei Drittel aller festgestellten Schäden keine Auswirkungen auf Funktion, Betrieb und Umwelt mit sich bringen. Nur etwa 20 bis 25 % bedürfen einer dringenden Schadensbehebung. Dafür sind entsprechende Programme aufzustellen. In Anbetracht der langen Dauer für die Durchführung der damit verbundenen Baumaßnahmen sind außerdem in der jeweiligen Bauverwaltung Richtlinien für den ordnungsgemäßen Betrieb des in Teilen defekten Kanalnetzes mit Spül- und Wartungsplänen sowie regelmäßigen Kontrolluntersuchungen der noch nicht behobenen Schäden zu erarbeiten.