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Detailergebnis zu DOK-Nr. 41586

Richtlinien für die Güteüberwachung von Mineralstoffen im Straßenbau RG Min-StB 93 (Ausgabe 1993)

Autoren
Sachgebiete 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung

Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1993, 24 S., 10 T (FGSV-Nr. 612)

Nach den "Richtlinien für die Güteüberwachung von Mineralstoffen im Straßenbau RG Min-StB 93", Ausgabe 1993, soll die Einhaltung der Güteanforderungen des technischen Regelwerks an Mineralstoffe für den Straßenoberbau mit einer Eigenüberwachung durch den Hersteller und mit Eignungsnachweis und Fremdüberwachung durch eine anerkannte Prüfstelle sichergestellt werden. Gegenüber der RG Min-StB 83 wurde die Ausgabe 1993 an europäisches Recht angepaßt und auf Recycling-Baustoffe und auf die industriellen Nebenprodukte Schmelzkammergranulat, Steinkohlenflugasche und Müllverbrennungsasche erweitert. Für jeden dieser Mineralstoffe und gesondert für Füller und Sand besteht ein Prüfplan, der die Art und die Häufigkeit der vorzunehmenden Untersuchungen für den Eignungsnachweis, bestehend aus Erstprüfung und Betriebsbeurteilung, sowie für die Eigen- und für die Fremdüberwachung enthält. Die Eigenüberwachung wird in der Regel wöchentlich im Betriebslaboratorium vorgenommen. Die Ergebnisse sind in einem Labortagebuch zu sammeln. Zur Fremdüberwachung schließt der Mineralstoffhersteller einen Überwachungsvertrag mit einer anerkannten Prüfstelle ab. Zwei- bzw. viermal jährlich kontrolliert diese die Eigenüberwachung, entnimmt Proben im Werk und untersucht diese ausführlich. Die Prüfstelle leitet ihre Überwachungszeugnisse an den Mineralstoffhersteller und die Straßenbaubehörde, die den Mineralstoffhersteller und dessen güteüberwachten Erzeugnisse bekannt gibt. Für aus Nicht-EG-Ländern importierte Mineralstoffe gelten die RG Min-StB 93 gleichermaßen. Für Eignungsnachweis und Fremdüberwachung sind anerkannte deutsche Prüfstellen oder nach geltendem europäischen Recht von den Straßenbaubehörden als gleichwertig bezeichneten Prüfstelle verantwortlich.