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Detailergebnis zu DOK-Nr. 41941

Meßtechnische Überwachung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Autoren G. Zoubek
Sachgebiete 7.4 Entwässerung, Grundwasserschutz
11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV)

Straßen- und Tiefbau 47 (1993) Nr. 12, S. 13-19, 7 B

Kontaminierte Bereiche sind mit gesundheitsgefährdenden oder umweltschädlichen Fremdstoffen verunreinigt. Kontaminiertes Material wird nahezu bei allen Sanierungsmaßnahmen freigelegt. Deshalb besteht für den Unternehmer die Pflicht, nach der Gefahrstoffverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften sowie den "Richtlinien für Arbeiten in kontaminierten Bereichen" (ZH 1/183) Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten festzulegen. Es ist zu berücksichtigen, daß in kontaminierten Bereichen besondere Gefahrensituationen auftreten können. Dazu gehören: neue Kontaminanten, unvorhersehbare Konzentrationsänderungen u.a. Im weiteren wird nach akuter und chronischer Gefährdung unterschieden. Die verschiedenen Möglichkeiten, durch Messungen die gesetzlich festgelegte Art der Überwachung einzuhalten, werden beschrieben. Durch die Messungen ist zu sichern, daß MAK- und TRK-Werte nicht überschritten werden. Die möglichen Meßverfahren - ihre Anwendungsbereiche und -grenzen werden dargestellt. Abschließend wird auf die Bedeutung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung und die Überwachung mit Hilfe der BAT-Werte hingewiesen.