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Detailergebnis zu DOK-Nr. 42107

Schallimmissionspläne - Basis von Lärmminderungsplänen

Autoren R. Hillen
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Essen: LIS Landesamt für Immissionsschutz Nordrhein-Westfalen, 1993, 34 S., 4 B, 26 Q (LIS-Berichte H. 108)

Durch die Erweiterung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes um den § 47a ist für die Gemeinden die Pflicht entstanden, die auf ihr Gebiet einwirkenden Geräuschquellen zu erfassen und ihre Auswirkung auf die Umwelt festzustellen. Aufgrund dieser Feststellungen sind für die Gebiete, in denen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche unterschiedlicher Quellenarten vorliegen oder zu erwarten sind, Lärmminderungspläne aufzustellen, um ein abgestimmtes Vorgehen bei der Lärmminderung sicherzustellen. Der erste Teil dieser Aufgabe, die Feststellung der Belastung, kann mit Hilfe von Schallimmissionsplänen erfolgen. Eine dazu geeignete Vorgehensweise wird beschrieben; mögliche Ergebnisse werden als Ergebnis einer Fallstudie erläutert.