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Detailergebnis zu DOK-Nr. 42162

Europäisches Qualitätssicherungskonzept und dessen Umsetzung im Bauwesen (Text auch in englischer Sprache)

Autoren H.G. Meyer
Sachgebiete 4.1 Organisation (Struktur, Qualitätssicherung)
9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung

Betonwerk + Fertigteil-Technik 60 (1994) Nr. 1, S. 42-49, 2 T, 12 Q

Die Forderung nach QM-Systemen fußt auf einer Entschließung des Europäischen Rates von 1989 im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung bei Anwendung europäischer Normen in der Produktion. Die Verwendung der Normenreihe EN 29 000 ff wird seitdem in verschiedenen Richtlinien gefordert. Im Bereich des Bauwesens gelten für die Entwurfsphase die Dienstleistungsrichtlinien. Nach diesen kann von Erbringern einer Dienstleistung - zum Beispiel Planentwurf, Bauleitung - der Nachweis eines QM-Systems gefordert werden. Im Rahmen europäischer Ausschreibungen dürfte dies vor allem ausländischen Anbietern zur Auflage gemacht werden. Die Baukoordinierungsrichtlinien, die vor allem die Vergabe von Bauleistungen ansprechen, enthalten Angaben zu Eignungskriterien, die an Submissionsteilnehmer zu stellen sind. Auch hier ist damit zu rechnen, daß es mittelfristig bei nicht aus dem Inland stammenden Auftragnehmern über die geforderte Präqualifizierung zur Forderung des Nachweises eines QM-Systems kommen wird. Die Bauproduktenrichtlinie verlangt im Rahmen der für ein CE-Zeichen geforderten Konformitätserklärung bzw. der entsprechenden Zertifikate in jedem Fall den Nachweis einer werkseigenen Produktionskontrolle. Letztere greift wesentliche Elemente der EN 29 002 auf und fordert die Dokumentation in einem Qualitätssicherungshandbuch. Damit sind auch hier bereits erhebliche Vorleistungen für die Einführung eines QM-Systems erbracht.