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Detailergebnis zu DOK-Nr. 42256

Überprüfung des Bedarfs an Parkständen für öffentliche Bauten (Kultusanlagen) - Internationale Vergleiche (FA 21/88) (Orig. franz.: Examen des besoins en cases de stationnement pour les bâtiments d'utilité publique (lieux de culte) - Comparaisons internationales)

Autoren A. Robert-Grandpierre
P.-A. Dummer
Sachgebiete 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten)

Bundesamt für Straßenbau (Bern) H. 262, 1992, 33 S., 16 B, 3 T

Die Untersuchung basiert auf der vertieften Auswertung einer repräsentativen Stichprobe für Kirchen und Friedhöfe in der Westschweiz. Die Studie kommt zu dem Schluß, daß zwei Arten des Bedarfs zu unterscheiden sind: der ständige Bedarf (für Personal und regelmäßige Besucher), der immer bereitszustellen ist, und der Bedarf für besondere Anlässe (z.B. Hochzeiten, hohe Festtage, Trauerfeiern von öffentlichem Interesse), der ggf. in der näheren Umgebung der Kultusanlage gedeckt werden muß. Der Normvorschlag für Kirchen lautet: 1 Parkstand je festangestellte Person, zusätzlich 3 bis 5 Plätze für Besucher in "Verwaltungsangelegenheiten". Für Gottesdienstbesucher wird in Abhängigkeit vom Einzugsgebiet vorgeschlagen: 1 Parkstand je 12 bis 25 Sitzplätze bei kleinem und 1 Parkstand je 5 bis 7 Sitzplätze bei großem Einzugsgebiet. Touristische Belange müssen gesondert untersucht werden. Bei Hochzeiten oder Trauerfeiern ist die Spannweite des Bedarfs naturgemäß sehr groß und reicht von 20 bis 200 Parkständen je Ereignis. Für Friedhöfe wird vorgeschlagen, je nach Einflußzone folgende Werte für den Grundbedarf zu wählen: 5 bis 10 Parkstände bei kleiner Einflußzone (bis 20.000 Einwohner) und 20 bis 40 Parkstände bei großer Einflußzone (über 100.000 Einwohner). Der darüber hinausgehende Bedarf (siehe Trauerfeier bei Kirchen) sollte von Fall zu Fall durch einfache Maßnahmen (z.B. Parkerlaubnis in der Straßenzufahrt) gedeckt werden. Der allgemeine, d.h. nicht auf Kultusanlagen beschränkte tabellarische internationale Vergleich von "Stellplatzrichtzahlen" umfaßt Normen aus Deutschland (Stand 1975), Österreich (Stand 1978), Norwegen (Stand 1988), Frankreich (Dep. Alpes-Maritimes, ohne Jahr) und der Schweiz (Basis 1967, Fortschreibung 1983).