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Detailergebnis zu DOK-Nr. 42270

Verkehrsbedingte Umweltbelastungen in Ballungszentren

Autoren G. Brose
G. Ludes
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Nahverkehr 12 (1994) Nr. 3, S. 52-55, 6 B, 1 T

Durch die 22. BImSchV "Verordnung über Immissionswerte" werden für Schadstoffe, die unter anderem auch von Kraftfahrzeugen emittiert werden, Immissionwerte festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. In der 23. BImSchV "Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten" sind für die kraftfahrzeugspezifischen Emissionen Stickstoffdioxid, Benzol und Ruß Immissionswerte genannt. Zur Feststellung der Immissionswerte sind Untersuchungen der lufthygienischen Belastungssituationen in innerstädtischen Bereichen erforderlich. Vom RWTÜV werden dazu Immissionsmessungen in verkehrsnahen Wohnbereichen mit komplexen computergestützten Modellrechnungen kombiniert. Ziel ist die Berechnung des Immissionsanteils, der durch den Verkehr im Untersuchungsraum verursacht wird. Die verkehrsbedingte Zusatzbelastung und die großräumige Grundbelastung ergeben die mit den Verordnungen zu vergleichende Gesamtbelastung.