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Detailergebnis zu DOK-Nr. 42346

Gesundheitsverträglichkeitsprüfung (GVP)

Autoren
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-report 8 (1994) Nr. 1, S. 4-14, 3 B, 1 T, zahlr. Q

Die bisher unzureichende Berücksichtigung von Gesundheitsbelangen im Rahmen von UVP's soll durch die Einführung der Gesundheitsverträglichkeitsprüfung (GVP) gehoben werden. Hierzu entwickelt der NRW-Forschungsverbund "Public Health" der Unis Bielefeld und Düsseldorf gegenwärtig Verfahren, Methoden und Instrumente der GVP unter Berücksichtigung bestehender Strukturen und Verfahrensschritte bei der UVP. Die GVP setzt sich aus 5 Komponenten zusammen: 1) Grundlagenermittlung, 2) Prognostik, 3) Bewertung, 4) Kommunikation, 5) Evaluation. Der UVP-Report geht in mehreren Berichten des Schwerpunktthemas "GVP" insbesondere auf "Prognostik" und "Bewertung" ein. In Anlehnung an die GVP-Verfahrenspraxis in den USA wird eine Methode zur Quantifizierung der mit toxischen/karzinogenen Schadstoffexpositionen verbundenen Umwelt- und Gesundheitsrisiken vorgestellt. Es werden 4 Arbeitsschritte unterschieden und erläutert: 1. Identifizierung potentieller Gesundheitsgefahren bei Bau, Betrieb oder Stillegung einer Anlage, 2. Dosis - Wirkungsabschätzung bzw. Toxizitätsabschätzung, 3. Expositionsabschätzung, 4. Risikoabschätzung und -bewertung. Verknüpfungsansätze der Arbeits- und Verfahrensschritte einer GVP mit einer UVP werden aufgezeigt. Aufgaben des gesundheitlichen Umweltschutzes gehören traditionell in die Zuständigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die umwelthygienischen Tätigkeitsfelder eines Kreisgesundheitsamtes in NRW und die Arbeit der Hamburger Behörde für Gesundheit, Arbeit und Soziales werden ausführlich vorgestellt. Praxiserfahrungen im Kreisgesundheitsamt Neuss zeigen bei deren Behördenbeteiligung i.Z.m. Planungsvorhaben der Wasserwirtschaft, Anlagen nach BImSchG, Straßenneubaumaßnahmen und sonstigen gesundheitsrelevanten Einzelbaumaßnahmen durchaus erfolgreiche Einflußnahme auf die Planungen und deren Ausführung im Sinne einer effektiven Gesundheitsvorsorge. Erste Erfahrungen nach 1 Jahr GVP-Tätigkeit werden anhand eines Praxisberichtes aus der Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales aufgezeigt. Probleme ergeben sich dabei i.Z.m. der Prüfung umfangreicher Antragsunterlagen unter entsprechender Zeitnot sowie infolge Fehlens bundeseinheitlicher Standards zur Identifizierung potentiell gesundheitsgefährdender Substanzen, zur Abschätzung der Toxizität und zur Risikobeschreibung. Entsprechende Bestrebungen bestehen auf deutscher sowie EG-Ebene.