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Detailergebnis zu DOK-Nr. 42461

Auswirkung des Spannungs-Verformungsverhaltens ungebundener Straßenbaustoffe auf die Beanspruchung überbauender gebundener Schichten

Autoren F. Wellner
T. Gleitz
Sachgebiete 11.1 Berechnung, Bemessung, Lebensdauer

Straße und Autobahn 45 (1994) Nr. 5, S. 253-261, 7 B, 3 T, 9 Q

Am Lehrstuhl Straßenbau der TU Dresden wurde ein Stoffgesetz entwickelt, welches das Spannungs-Verformungsverhalten ungebundener Straßenbaustoffe sehr gut beschreiben kann. Unter Zuhilfenahme der Finite-Elemente-Methode wurden mit diesem Stoffgesetz Oberflächenverformungen nachgerechnet, die sich bei Plattendruckversuchen nach dem Wechsellastverfahren bis zu einem Abstand von ca. 1,2 m von der Lastachse ergaben. Dies kann als Nachweis der Richtigkeit des Stoffgesetzes angesehen werden. Die im vorliegenden Beitrag vorgestellten Ergebnisse zur Auswirkung des Spannungs-Verformungsverhaltens ungebundener Straßenbaustoffe auf die Beanspruchung überbauender gebundener Schichten zeigen eindrucksvoll die Unterschiede der Berechnungen bei der Annahme von linear-elastischen und nichtlinear-elastischen Stoffgesetzen für die ungebundenen Konstruktionsschichten. Die Unterschiede belaufen sich in einer Größenordnung, welche die Anwendung linear-elastischer Berechnungskennwerte für wissenschaftliche Untersuchungen nicht mehr zulassen. Die bisher am Lehrstuhl Straßenbau der TU Dresden geleistete Arbeit zeigt einen möglichen Weg zur Erfassung des Spannungs-Verformungsverhaltens von Straßenkonstruktionen am Beispiel der nichtbindigen Straßenbaustoffe. Als wesentlich ist dabei hervorzuheben, daß mit Laborversuchen ein Stoffgesetz erstellt wurde, mit dem anhand der FEM als derzeit einzigem Verfahren zur rechnerischen Erfassung dieses Verhaltens Feldversuche nachgerechnet werden konnten. Zum Verhalten von Asphalt liegen umfangreiche Untersuchungen in der Literatur dokumentiert vor. Darauf aufbauend bestand die Möglichkeit der Berechnung des Beanspruchungszustandes von Konstruktionsaufbauten, woraus in der weiteren Bearbeitung Schlußfolgerungen für die Bemessung zu erwarten sind.