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Detailergebnis zu DOK-Nr. 42487

Winterdienst auf Radwegen

Autoren W. Durth
Sachgebiete 5.5 Radverkehr, Radwege
16.4 Winterdienst

in: Straßenbetriebsdienst - FGSV-Kolloquium am 2. und 3. März 1993 in Darmstadt. Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1993, S. 65-67, 7 B, 3 Q (FGSV-Nr. 002/46)

Voraussetzung für die ganzjährige Nutzung von Radwegen ist ein guter Winterdienst. Um bessere Entscheidungsgrundlagen für diese Arbeiten zu bekommen, läuft ein Forschungsauftrag des Bundesministeriums für Verkehr, der von der Universität (TH) Karlsruhe und der TH Darmstadt bearbeitet wird. Nach einer Umfrage sehen die Radfahrer vorrangig folgende Gefahren im Winter: Glätte durch (überfrierenden) Schneematsch, festgefahrener Schnee, vereiste Spurrinnen, Schneeaufschüttungen im Bereich von Kreuzungen. Ein frühzeitiger Winterdienst, spätestens bis 7 Uhr, kommt nach den Untersuchungen mindestens 20 % der Radfahrer zugute. Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner haben im Mittel 20 km Radwege, Städte über 500.000 Einwohner 430 km. Fast alle diese Städte und Gemeinden haben mindestens auf einem Teil der Radwege einen Winterdienst eingerichtet. An Fahrzeugen werden dazu Kleintraktoren, Kleinschlepper und Schmalspur-Geräteträger eingesetzt. Die Anzahl der Fahrzeuge/100 km Radweg beträgt bei Gemeinden bis 50.000 Einwohner 13, bei Städten über 100.000 Einwohner 6. Der Winterdienst auf Radwegen ist überwiegend Streudienst, wobei meist Splitt gestreut wird. Die Untersuchungen werden z.Z. noch durch Haftreibungs- und Geschwindigkeitsmessungen ergänzt. Anschließend sollen verbindliche Schlußfolgerungen gezogen werden.