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Detailergebnis zu DOK-Nr. 42504

Gerichtsurteile zu Aufpflasterungen und Schwellen - Analyse und Folgerungen

Autoren V. Meewes
W. Köppel
Sachgebiete 3.7 Rechtsangelegenheiten d. Unterhaltungs-/Betriebsdienstes
5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung

Informationen der Beratungsstelle für Schadenverhütung (HUK, Köln), 1994, 39 S., Anhang, 14 B, 2 T, 12 Q

Die im Rahmen von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchgeführten baulichen Maßnahmen sind nicht nur Gegenstand fachlicher Diskussionen, sondern auch gerichtlicher Entscheidungen. Vor allem Aufpflasterungen und Schwellen waren und stehen im Mittelpunkt solcher Auseinandersetzungen. In 24 Urteilen von Landgerichten, Oberlandesgerichten, des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim und des Bundesgerichtshofes geht es um zehn Schwellen, fünf Teilaufpflasterungen und um neun sonstige Maßnahmen. Auffällig ist die große Zahl von Klägern, deren tiefer gelegte Pkw an Schwellen und anderen Hindernissen aufgesetzt haben. Alle diese Klagen wurden abgewiesen: Wer sein Auto tiefer legt, hat kein Recht auf freie Fahrt. Nicht abgewiesen wurden dagegen Klagen, bei denen es um das Aufsetzen von nicht tiefer gelegten Pkw, Bussen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen ging. Auch den Klagen zweier Radfahrer wegen zu schmaler Durchfahrlücken zwischen Schwelle und Rinne und eines Motorradfahrers wegen schlechter Ausleuchtung von Aufpflasterungen wurde stattgegeben. Besondere Aufmerksamkeit verdient ein BGH-Urteil, nach welchem zu kurze und zu hohe Schwellen verkehrsgefährdend sind.