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Detailergebnis zu DOK-Nr. 43168

Bundesautobahn Lübeck-Rostock (A 20) - Linienuntersuchung im Raum Lübeck

Autoren K. Richter
Sachgebiete 5.1 Autobahnen

in: Straßen im Spannungsfeld zwischen Fremdenverkehr und Naturschutz. Landschaftstagung 12.-14. Mai 1993 in Lübeck. Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1993, S. 56-69, 3 B (FGSV-Nr. 002/48)

Der BMV erteilte dem Land Schleswig-Holstein 1991 den Planungsauftrag für die A 20 zwischen der A 1 westlich von Lübeck und Rostock. Vorausgegangen waren Trassenüberlegungen der Hansestadt Lübeck für das regionale Straßennetz aufgrund der Auswirkungen der Grenzöffnung. Hiergegen hatten sich bereits Bürgerinitiativen gebildet, die sich nun mit Wucht und Fachkompetenz gegen die Ostseeautobahn zusammenfanden. Für die Anbindung der A 20 an die A 1 im Lübecker Raum kam ein Trassenverlauf entweder nördlich oder südlich der Stadt in Betracht. Angesichts des bekannt hohen Konfliktpotentials und um einen effektiven und zugleich möglichst risikoarmen Trassenkorridor zu finden, wurden in einem sehr großzügig bemessenen Raum von ca. 30 km Durchmesser Verkehrsuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsuntersuchungen durchgeführt. Entsprechend dem Beschleunigungsgesetz wurden frühzeitig das Umweltministerium einbezogen, die Umweltverbände unterrichtet und Bürgerinformationen durchgeführt. Die Verkehrsgutachten zeigten auf, daß eine Südlösung mit Anschlußstellen an das regionale Straßennetz durch Verkehrsbündelungseffekte und Verlagerungsfunktionen die vorteilhaftere Lösung darstellt. Im Hinblick auf die Eingriffe in den Naturhaushalt erwies sich eine der nördlichen Varianten als etwas konfliktärmer. Insgesamt waren alle 5 untersuchten Varianten mit nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen verbunden. Eine interministerielle Arbeitsgruppe setzte den klassischen Konflikt zwischen Ökonomie und Ökologie in bezug zu weiteren Aspekten der Raumordnung, der Stadtentwicklung und Stadtökologie, der Verkehrssicherheit und straßenbaulicher Belange und kam zu einer Tendenzaussage zugunsten einer der Südvarianten. Durch ökologische Bauweisen (Tieflagen und Tunnel), Entlastung bestehender Straßen und Ausbau elektrischer Schienenwege sollten die Eingriffe weiter minimiert werden. Die Diskussion dieser Vorschläge ergab keine Konsensfähigkeit bei den etablierten Bürgerinitiativen. Nach reiflicher Überlegung und Untersuchung überregionaler strukturpolitischer Aspekte des Landes mußte die Landesregierung eine Entscheidung gegen die Interessen der unmittelbar Betroffenen fällen und wird das Projekt weiterverfolgen.