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Detailergebnis zu DOK-Nr. 43279

Überprüfung der Bemessungsgrundlagen für die Be- und Entlüfung von städtischen Straßentunneln im Hinblick auf die Verringerung der Schadstoffemissionen bei den Kraftfahrzeugen

Autoren W. Meyeroltmanns
A. Haerter
E. Garbe
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 638, 1993, 140 S., zahlr. B, T, Q

Die Verschärfung der Abgasbestimmungen für Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland führt zu einer Reduktion der Schadstoffemissionen auch in Straßenverkehrstunneln. Es wurden daher die zukünftig zu erwartenden Schadstoffemissionen untersucht und deren Auswirkungen auf Lüftungsanlagen geprüft. Den verkehrlich notwendigen Anforderungen wurde der Brandfall als weitere bestimmende Komponente für die Auslegung eines Lüftungssystems für Straßentunnel gegenübergestellt. Im einzelnen wurden Untersuchungen zu den Lüftungssystemen, den Schadstoffemissionen, dem Frischluftbedarf, den Immissionen in der Tunnelumgebung und der Sicherheit im Brandfall durchgeführt. Der Frischluftbedarf ist auch weiterhin entsprechend dem Verkehrszustand (stockend, Stillstand) und den Abgaskomponenten Ruß und Kohlenmonoxid (CO) zu bemessen. Eine bauliche Verkleinerung der Lüftungsanlage (Anzahl von Ventilatoren, Platzbedarf für Lüftungskanäle) von neuen Tunnel bzw. eine Verringerung der Ventilatorenleistung und/oder -einschaltdauer bei bestehenden Tunneln kann erst nach der Einführung der Rußfiltertechnik bei den Nutzfahrzeugen mit Dieselmotor-Antrieb erfolgen. Insgesamt ist jedoch bis zum Jahr 2000 mit einem 30-45%igen Rückgang des Frischluftbedarfes zu rechnen. Die zur Berechnung konkreter Lüftungsanlagen notwendigen Kfz-Emissionsfaktoren wurden für Geschwindigkeiten bis 80 km/h, für Pkw bis 100 km/h ermittelt und bis zum Jahr 2000 fortgeschrieben. Im Brandfall muß die Lüftungsanlage je nach Lüftungssystem 80 Kubikmeter/s km bis 200 Kubikmeter/s km Luft zuführen können. Dabei müssen Strömungs-Kurzschlüsse in jeder Form vermieden werden. Je nach Lüftungssystem liegt die zu fordernde Temperaturfestigkeit für die Ventilatoren zwischen 150 Grad Celsius und 250 Grad Celsius. Grenzwerte für Immissionsbelastungen durch den Verkehr sind derzeit noch nicht gesetzlich festgelegt. Andere Regelwerke wie z.B. die TA Luft sind nur bedingt anwendbar. Als sehr wesentlich für die Immissionsanalyse erweist sich das Stickstoffdioxid (NO(Index 2)). Unabhängig von witterungsbedingten Einflüssen können die Immissionsbelastungen durch Abluft-Kamine mit Luftaustrittsgeschwindigkeiten über 20 m/s und Absaugesystemen für die Portalluft reduziert werden. Bezüglich der Meßtechnik wird vorgeschlagen, künftig die Trübungsmessung im Fahrraum des Tunnels in Beziehung zu den gravimetrischen Angaben der Partikelemissionen der Fahrzeuge zu setzen.