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Detailergebnis zu DOK-Nr. 43367

Anwohnerparken - Regelung in größeren Mittelstädten und Großstädten

Autoren C. Peter
R. Baier
Sachgebiete 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten)

Städtetag 47 (1994) Nr. 11, S. 735-739, 3 B

Das Anwohnerparken als verkehrsrechtliches Instrument wurde 1980 eingeführt, um die mit dem Wohnen in der Innenstadt verbundenen Nachteile abzumindern und die Akzeptanz des Wohnens in der Innenstadt durch die Bewohner zu verbessern. Dieses rechtliche Instrument ist inzwischen allgemein akzeptiert und wird in vielen Städten auch außerhalb der engeren Innenstadt als "Stellschraube" für die Parkplatzbewirtschaftung bzw. zur Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl angewandt. Außerhalb des Stadtkerns gibt es jedoch - anders als in Innenstädten - Schwierigkeiten für die Einführung des Anwohnerparkens, und zwar für viele Nachfragergruppen nach Parkplätzen. Eine breit angelegte Städteumfrage (210 Antworten) ergab, daß das Instrument "Anliegerparken" von drei Vierteln der Städte angewandt wird, und zwar vor allem im Innenstadtbereich (fast 90 %), aber auch in innenstadtnahen Wohn- und Mischgebieten (52 %) und zu einem geringen Teil sogar in übrigen Wohngebieten (12 %). Das Anwohnerparken wird häufig mit Kurzzeitparken - meist mit Parkscheinautomaten - kombiniert. Sonderregelungen sind häufig für soziale Dienste, Handwerker und ortsansässige Gewerbetreibende üblich, seltener für sonstige Gruppen wie Hotelgäste und Besucher. Die Regelung des Anwohnerparkens in Kombination mit Kurzzeitparken erfolgt nach verschiedenen Prinzipien: Trennung grobkörnig (nur Anwohnerparken in zusammenhängenden Gebieten) oder feinkörnig (Anwohner- und Kurzzeitparken gemischt), Mischung (Anwohner von Gebühren und Zeitbegrenzung ausgenommen) und Wechsel (Bevorrechtigte dürfen nur zu bestimmten Zeiten parken, sonst Kurzzeitparken oder Halteverbot).