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Detailergebnis zu DOK-Nr. 43460

Parken mit vorausbezahlten Parkschein: Ist das die Lösung in South Glamorgan? (Orig. engl.: Voucher parking: Is it the answer in South Glamorgan?)

Autoren J. Dacey
B. Richards
Sachgebiete 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten)

Traffic Engineering + Control 34 (1993) Nr. 10, S. 486-489, 1 B

Im Zentrum von Cardiff wurde in den zurückliegenden Jahren eine zunehmende Zahl von Verstößen gegen die geltenden Parkregelungen festgestellt. So stieg die Zahl der Falschparker von 1989 bis 1990 um 37 %. Daher mußte nach einer neuen Form der Bewirtschaftung des öffentlichen Straßenraums gesucht werden - dem Parken mit im voraus bezahlten Parkscheinen. Diese Parkscheine können in diversen Einzelhandelsgeschäften innerhalb des bewirtschafteten Bereichs, aber auch in benachbarten Gemeinden gekauft werden. Die Verkaufsstellen sind entsprechend gekennzeichnet. Der Kraftfahrer hat dann zu Beginn des Parkvorgangs auf dem Parkschein Datum und Uhrzeit des Beginns des Parkvorgangs freizurubbeln und den Parkschein in dem dem Bordstein zugewandten Seitenfenster zu befestigen. In Cardiff wurden zwei Zonen mit unterschiedlicher höchstzulässiger Parkdauer eingerichtet. In der ersten Zone (744 Parkstände), der Innenstadt, gilt eine maximale Parkdauer von zwei Stunden, in der zweiten Zone (656 Parkstände), einem im Norden an die Innenstadt anschließenden Geschäftsbereich, von zehn Stunden. Die Parkgebühr beträgt in der ersten Zone 50 pence pro Stunde, in der zweiten 50 pence pro fünf Stunden. Mit dieser einfachen Regelung ist es möglich, mit nur einem Parkschein auszukommen, der alternativ für Kurz- und Langparken eingesetzt werden kann. Mit den genannten Tarifen bleibt ein kleiner Überschuß, mit dem zusätzliche Überwachungskräfte bezahlt werden können. Die Verwaltung der Parkraumbewirtschaftung mit im voraus bezahlten Parkscheinen wurde in einer öffentlichen Ausschreibung an eine private Gesellschaft vergeben. Erste Erfahrungen mit dieser Form der Parkraumbewirtschaftung in Cardiff, die im September 1992 in Betrieb ging, zeigen, daß sich die Regelung insgesamt bewährt. Die Auslastung der Parkstände liegt zwischen 95 und 100 % bei den Langzeitparkständen und zwischen 75 und 80 % bei den Kurzzeitparkständen. Nur in einigen wenigen Bereichen mußten Kurzzeit- in Langzeitparkstände umgewandelt werden.