Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 43464

Betrieb von P+R-Anlagen in Hamburg

Autoren A. Wirsching
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr
5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten)

Verkehr und Technik 46 (1993) Nr. 9, S. 367-373, 5 B, 2 T, 5 Q

Die im Jahr 1969 als Tochtergesellschaft der Hamburger Hochbahn AG und der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein gegründete P+R-Betriebsgesellschaft wurde zum 01.01.1989 neu organisiert, da es ihr nach anfänglichen Erfolgen nicht mehr gelungen war, ihre Betriebsaufwendungen durch Eigenerträge zu decken. Zu dem genannten Datum übernahm die Hamburger Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH (HGV) 95 % der Gesellschafteranteile. Der ADAC, der bereits zuvor als Gesellschafter in die P+R-Betriebsgesellschaft eingetreten war, erhöhte seine Beteiligung auf 5 %, allerdings ist er nach wie vor Gesellschafter ohne Finanzierungsverpflichtung. Sein Beitrag zum Wohl der Gesellschaft besteht in der Werbung für P+R bei seinen Mitgliedern. Zwischen HGV und P+R-Betriebsgesellschaft besteht ein Gewinnabführungsvertrag, der auch den Anspruch der P+R-Betriebsgesellschaft auf Defizitausgleich begründet. Derzeit liegt der Kostendeckungsgrad der P+R-Betriebsgesellschaft knapp über 40 %, mittelfristig wird er bei 40 % erwartet. Die P+R-Betriebsgesellschaft betreibt mit nur drei eigenen Beschäftigten (nebenberuflicher Geschäftsführer, technischer Mitarbeiter, kaufmännische Mitarbeiterin) alle 20 P+R-Anlagen in Hamburg mit insgesamt 6.092 Parkständen. Die Hauptaufgabe der P+R-Betriebsgesellschaft sind der Betrieb und die Wartung der P+R-Anlagen und Grundstücke, der Erhalt in verkehrssicherem Zustand (einschließlich Wegereinigung und Winterdienst), die Instandhaltung und Instandsetzung der Anlagen (einschließlich aller Bauwerkteile, der Zu- und Abfahrten und der Nebenanlagen), die Veranlassung und Ausführung aller Arbeiten einschließlich der Instandsetzungsarbeiten sowie die Gewährleistung des Vorrangs von Kraftfahrern beim Parken, die im Besitz eines HVV-Fahrausweises sind. Alle zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendigen Arbeiten werden an Fremdfirmen vergeben. Einnahmen erzielt die P+R-Betriebsgesellschaft aus den Parkgebühren für Vorrang-Parkstände, der Vermietung abschließbarer Fahrradboxen, den Mieten für gewerbliche Einrichtungen in den P+R-Anlagen, der Vermietung der P+R-Anlagen bei besonderen Anlässen (z.B. Flohmarkt) und der ortsfesten Werbung auf den P+R-Anlagen. Planung, Finanzierung und Bau der P+R-Anlagen ist Aufgabe der Hamburger Baubehörde, Verkehrsforschung, P+R-Marketing und Koordinierung der P+R-Maßnahmen in den Umlandgemeinden ist Aufgabe des HVV. Die Erweiterung der P+R-Betriebsgesellschaft auf das Umland steht noch aus.