Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 43558

Intelligente Vernetzung von Fahrradverkehr und ÖPNV

Autoren B.E. Nickel
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr
5.5 Radverkehr, Radwege

Nahverkehr 13 (1995) Nr. 1/2, S. 50-59, zahlr. B, Q

Fußgänger-, Radverkehr und ÖPNV bilden gemeinsam den Umweltverbund, dem im Rahmen einer integrierten Verkehrsplanung Vorrang eingeräumt werden sollte mit dem Ziel, den nicht notwendigen MIV zu vermindern. Beim gleichgerichteten Streben dieser Verkehrsarten nach höheren Marktanteilen ist es - gerade angesichts der knappen Ressource Straßenraum - nicht auszuschließen, daß es auch zu Konflikten zwischen Radfahrern und ÖPNV kommen kann, mit denen sich dieser Beitrag auseinandersetzt. Ein Konfliktpunkt zwischen ÖPNV und Radfahrern kann sich im Bereich von Haltestellen, insbesondere Bushaltestellen am rechten Fahrbahnrand ergeben. Um Konflikte zwischen Radfahrern und Bussen zu vermeiden, sollte der auf Radwegen oder Radfahrstreifen abgewickelte Radverkehr rechts an der Haltestelle vorbeigeführt werden. Große Bedeutung mißt der VDV dem Fahrrad als Ergänzungsverkehrsmittel zum ÖPNV zu, weil es den Einzugsbereich der Haltestellen erheblich vergrößert. Deshalb werden besonders an Schnellbahn- und Straßenbahnhaltestellen überall dort, wo ein nennenswertes Potential von Bike-and-Ride-Kunden zu erwarten ist, Fahrradabstellanlagen gebaut. Die Beförderung von Fahrrädern mit ÖPNV-Verkehrsmitteln, insbesonders in Bussen und Straßenbahnen, hält der VDV für die ungünstigste der möglichen Kooperationsformen zwischen ÖPNV und Fahrrad. Dem Wunsch der Mitbenutzung von Busspuren durch Radfahrer steht der VDV reserviert gegenüber. Um ein sicheres Überholen des Radfahrers zu ermöglichen, müßte die Busspur eine Mindestbreite von 4,75 m aufweisen. Allerdings wäre es bei dieser Breite auch möglich, getrennte Fahrstreifen für Busse und Radfahrer vorzusehen, was auch die Betriebsabwicklung an Haltestellen erleichtern würde.