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Detailergebnis zu DOK-Nr. 43825

Klassifizierung von Bauschutt zur Wiederverwertung im Straßenbau

Autoren O. Hinterhofer
D. Loidl
E. Wildschek
Sachgebiete 9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Schriftenreihe Straßenforschung (Wien) H. 432, 1995, 52 S., 10 B, 17 T, 5 Q

Während Asphaltaufbruch, gebrochener Beton und recycliertes natürliches Gestein relativ homogene, in ihren Eigenschaften bekannte weitgehend wiederverwertbare Materialien sind, gibt es für Bauschutt definiert als mineralisches Material (Naturstein, Ziegel, Beton, Mörtel) das bei Abbrucharbeiten anfällt und geringfügig mit anderen anorganischen und organischen Stoffen durchsetzt ist, weder eine sinnvolle Verwendungsmöglichkeit, noch gesicherte Erkenntnisse über die Einstufung in Eluatklassen nach ÖN S2072 und damit das Potential an Umweltgefährdung. Durch die Analyse möglichst vieler Proben wurden Art der Probenahme, Probegröße, bestimmende Paramter für die Einstufung nach ÖN S2072 und Verwendungsmöglichkeiten erarbeitet. Es konnte weder bei den Bauschuttproben, noch bei den Vergleichsproben (mit Ausnahme der Proben Mineralwolle und Schaumglas) Eluatklasse Ic oder Ia festgestellt werden. Als bestimmende Parameter bei den Bauschuttproben erwiesen sich pH, Leitfähigkeit, CSB, Kohlenwasserstoffe, Aluminium und Nitrat. Da nur diese begrenzend für die Einstufung waren, kann außer in speziellen Verdachtsfällen die Analyse auf diese Parameter beschränkt werden. Aufgrund der Zusammensetzung von Bauschutt (Ziegel, Mörtel, Putz) ist der Nachweis der Frostsicherheit nicht zu erbringen. Gemäß Richtlinien für Recycling-Baustoffe des Österreichischen Güteschutzverbandes Recycling-Baustoffe sind diese Materialien daher in die Güteklasse IIb einzuordnen. Eine Verwendung im Straßenbau ist derzeit nur eingeschränkt möglich; z.B. als Hinterfüllungsmaterial, zur mechanischen Bodenverbesserung, unter bestimmten Voraussetzungen als zementstablisierte Tragschicht.