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Detailergebnis zu DOK-Nr. 43834

Sicherheitshinweise für den Betrieb von Erdbaumaschinen

Autoren J. Speck
Sachgebiete 13.1 Erdbaugeräte

Tiefbau 107 (1995) Nr. 3, S. 142-165, zahlr. B

Durch den Erlaß der Europäischen Sicherheitsrichtlinien für Maschinen und den Übergang der nationalen Normen (DIN) zu Europäischen Standards (CEN) ist eine grundlegende Veränderung im gesamten Sicherheitsbereich bei Erdbaumaschinen entstanden. Neben den Europäischen Vorschriften 89/392 EWG und 91/368 EWG für die Bereiche "Bau und Ausrüstung" wurden für die Erdbaumaschinen die Normen EN 474-1 bis EN 474-12 ausgearbeitet. Der Betrieb der Maschinen wird in der Europäischen Richtlinie 89/655 EWG geregelt. Da diese Richtlinie nur allgemeine Mindestanforderungen formuliert, hat der deutsche Arbeitskreis "Erdbaumaschinen" detaillierte "Sicherheitshinweise für den Betrieb von Erdbaumaschinen" auf der Grundlage der genannten EU-Richtlinien und Europäischen Normen aufgestellt. Beim Betrieb und der Instandhaltung von Erdbaumaschinen bleiben weiterhin die nationalen Sicherheitsvorschriften bestehen, wie z.B. in Deutschland die UV-Vorschriften "Erdbaumaschinen" (VBG 40), "Fahrzeuge" (VBG 12) und die Sicherheitsregeln für die Fahrzeug-Instandhaltung (ZH 1/454). Nach den Begriffsbestimmungen für die einzelnen Arten von Erdbaumaschinen werden die sicherheitstechnischen Anforderungen für die bestimmungsmäßige Verwendung (einschließlich allgemeiner Hinweise), Gefahrenbereiche, Standsicherheit, Bedienung, Montage, Wartung, Instandhaltung und -setzung, Bergen, Abschleppen, Transport, Überwachung und Prüfung in Kurzform dargelegt.