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Detailergebnis zu DOK-Nr. 44090

Kriterien für die Planung wildspezifischer Maßnahmen zur ökologischen Optimierung massiver Verkehrsträger

Autoren H.P. Pfister
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 636, 1993, S. 235-259, 14 B, 7 T, zahlr. Q

Im Schweizer Mittelland ist die Nutzungskonkurrenz der Landschaft so groß, daß der Lebensraum freilebender Tiere gefährdet ist. Mit neuen gesetzlichen Bestimmungen wird für neue Bauvorhaben eine umweltverträgliche Linienführung und Bauweise ermittelt. Vom Ökologen werden für die UVP überzeugende Fakten und verständliche Forderungen und Vorschläge erwartet. Differenzen ergeben sich durch den untersuchungsbedingten Zeitbedarf, das Fehlen von Normen für ökosystematische Zusammenhänge und sicherer Erfolgsprognosen. Für die UVP großer Projekte wurden die Bewertungskriterien für die Wildsituation bearbeitet. Auswirkungen sind Flächenverlust, Barrierewirkung, Kollisionen, Immissionen, landschaftsökologische Defizite und sozio-ökonomische Veränderungen. Eingriffsminimierungen sind Anpassung der Linie, Tunnelbauweise, Offenhaltung von Passagen, naturnahe Gestaltung der Straßenkörper und Seitenflächen, Verzahnung mit natürlichen Strukturen, naturräumlich verträgliche Entwicklungsziele. Untersuchungen wurden ausgerichtet auf die Abgrenzung ökologischer Raumeinheiten, Wildbeobachtung und -erfassung, Erfassung der Bewegungsabläufe, Ermittlung der angrenzenden Waldstrukturen. Erkenntnisse waren relative Hasen- und Rehdichte der Teilgebiete, die Bestandsentwicklung gegenüber früheren Erfassungen. Die Beziehung der Arealfaktoren zu den Zählwerten, die verkehrsbedingten Wildverluste und das Wildpotential als Bewertungsmaßstab. Unter Auswertung verfügbarer Daten zum Distanzverhalten des Wildes wurden die Standorte und Dimensionierungen für Wildpassagen festgelegt. Für Unterführungen gilt eine Mindesthöhe von 3,0 m und eine der Länge entsprechende Dimension nach der Formel (Höhe x Breite)/ Länge = > 0,5 z.B. 3,0 m x 6,0 m / 30,0 m = 0,6. Wildüberführungen über Bio- oder Ökobrücken müssen die Fluchtdistanz des Wildes von 100 m von jedem der Ränder berücksichtigen, d.h. min. 200 m breit sein. Bei dichter Abschirmung des Verkehrs an den Rändern kann die Distanz auf jeweils 50 m, ggf. bis 25 m eingeschränkt werden. Die Struktur und der Untergrund müssen so natürlich wie möglich sein, am besten unberührt (bergmännischer Tunnelbau). Als weitere Ausgleichsmaßnahme gilt ein direkter Flächenausgleich sowie für die indirekten Beeinträchtigungen ein Ausgleich durch eine großzügige naturnahe Bepflanzung der neugeschaffenen Autobahnböschungen in einer intensiv genutzten Landschaft.