Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 44187

Verringerung von Leerfahrten im Straßengüterverkehr

Autoren H. Baum
T. Kling
M.H. Sarikaya
Sachgebiete 5.21 Straßengüterverkehr

Buchreihe des Instituts für Verkehrswissenschaft an der Universität zu Köln H. 58, 1995, 177 S., zahlr. B, T, Q

Die im Auftrag des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführte Studie beschäftigt sich mit Möglichkeiten, durch eine Erhöhung der Fahrzeugauslastung und eine Vermeidung von Leerfahrten die Verkehrs- und Umweltbelastung des Straßengüterverkehrs zu verringern. Der Kenntnisstand zur Fahrzeugauslastung, vor allem zur Volumenauslastung, ist unzureichend. Die Auswertung vorhandener Untersuchungen und auf vorliegenden Daten beruhende eigene Berechnungen werden daher ergänzt durch Erhebungen bei gewerblichen Transportunternehmen und Verlagern mit Werkverkehr. Es werden Daten zur Nutz- und Volumenauslastung sowie zum Leerfahrtenanteil jeweils differenziert nach Werkverkehr und gewerblichem Verkehr für verschiedene Verkehrsbeziehungen (Nahverkehr, Transitverkehr etc.) und Fahrzeugaufbauarten angegeben. Nach der Beschreibung der Ist-Situation werden die Wirkungen von Maßnahmen zur Auslastungssteigerung beurteilt. Hierunter fallen u.a. die Deregulierung der Marktordnung im Straßengüterverkehrsgewerbe, Konzentrationstendenzen im Speditionsgewerbe, Flottenmanagement, Kooperationen, Transportbörsen, Ersatz von Werkverkehren durch gewerblichen Verkehr, Verpackungsoptimierung, City-Logistik, kombinierter Verkehr, Güterverkehrszentren, Telematik. Die größten Wirkungen werden einer Optimierung der Abhol- und Anlieferbedingungen zugeschrieben. Addiert man die Wirkungen der Einzelmaßnahmen auf, so würden sich Auslastungsverbesserungen von 10 bis 15 % ergeben, was gegenüber den Status-quo-Bedingungen zu einer Verringerung des Verkehrswachstums führen würde. Schließlich wird auf Handlungsmöglichkeiten der Landesverkehrspolitik eingegangen. Mittelbare Einflußmöglichkeiten hat das Land auf die Verkehrspolitik des Bundes und der Kommunen. Direkte Handlungsmöglichkeiten bestehen hinsichtlich des Straßenbaus, bei der Einrichtung von Verkehrsleittechnik, bei der Förderung von Kooperationen und Versuchsprojekten sowie bei der Raumordnungspolitik.