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Detailergebnis zu DOK-Nr. 44318

Schichtverbund von Asphalt-Prüfung und Qualitätsabzüge

Autoren R. Krzemien
E.K. Tschegg
Sachgebiete 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung
9.1 Bitumen, Asphalt
11.2 Asphaltstraßen

Schriftenreihe Straßenforschung (Wien) H. 444, 1995, 66 S., zahlr. B, T, Q

Seit jeher wurden in den einschlägigen Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau (RVS) Anforderungen an den Schichtverbund gestellt, die jedoch nicht quantifiziert waren. Seit 1990 wurden in die einschlägigen Asphalt-RVS anläßlich ihrer Überarbeitung oder Neuherausgabe Anforderungen, Prüfbestimmungen, Qualitätsabzüge oder Haftzeitverlängerungen aufgenommen. 1991 erschien eine RVS über die Prüfung des Haftverbundes, 1993 ein Entwurf über die Prüfung des Schubverbundes. Neben den umstrittenen Anforderungen und der nicht einheitlich geregelten Prüftemperatur wurde immer wieder die Frage des Zeitpunktes der Prüfung aufgeworfen. Generell wurde in allen einschlägigen Asphalt-RVS festgelegt, daß die Bohrkernentnahmen für die Abnahmeprüfungen innerhalb von vier Wochen nach Fertigstellung der Arbeiten zu erfolgen haben. Dagegen wurde eingewendet, daß bei Verwendung polymermodifizierter Vorspritzmittel ein längerer Zeitraum verstreichen müsse, bis die volle Klebekraft erreicht sei. Unabhängig von den Bestrebungen für die oben genannten Prüfverfahren Anforderungen und Sanktionen festzulegen, wurde am Institut für Angewandte und Technische Physik der Technischen Universität Wien der Keilspaltversuch zur Ermittlung von bruchmechanischen Kennwerten am Beton für die Untersuchung von Asphalt und den Schichtverbund im Asphaltstraßenbau adaptiert. An Serien von jeweils zehn Bohrkernen von 100 mm Durchmesser aus zwei Autobahnbaulosen wurden die Haftzugfestigkeit bei 0 Grad Celsius und + 10 Grad Celsius die Scherfestigkeit bei + 20 Grad Celsius und +20 Grad Celsius . An Serien von jeweils vier Bohrkernen von 150 mm Durchmesser wurden die Maximalkräfte und die spezifischen Bruchenergien im Keilspaltversuch bei 0 Grad Celsius und 10 Grad Celsius ermittelt. Zwischen der Haftfestigkeit und der Scherfestigkeit bestehen ausreichende Korrelationen. Die vermutete Proportionalität zwischen der Haftzugfestigkeit und der Maximalkraft beim Keilspaltversuch ist dann nicht gegeben, wenn bei einem Versuch der Bruch im Interface erfolgt und beim anderen im Asphalt. Bis für das Keilspaltverfahren ausreichende praktische Erfahrungen vorliegen, wird angeregt, den Haftzugversuch gemäß verbindlich erklärter RVS 11.065 bei O Grad Celsius durchzuführen. Als Mindestwerte der Haftzugfestigkeit werden 1,0 N/mm2 bei nicht modifizierten und 1,5 N/mm2 bei modifizierten Vorspritzmitteln empfohlen. Die Prüfung kann gemeinsam mit den anderen Abnahmeprüfungen der fertigen Schichten innerhalb vier Wochen nach Fertigstellung erfolgen.