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Detailergebnis zu DOK-Nr. 44416

Frischbetonrecycling im Transportbetonwerk - Zielsichere Herstellung von Beton nach neuer DAfStb-Richtlinie "Restwasser"

Autoren J. Budnik
U. Dahlhoff
E. Scholl
Sachgebiete 9.3 Zement, Beton, Trass, Kalk
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Beton 45 (1995) Nr. 11, S. 792-796, 2 B, 6 T, 13 Q

Unter Frischbetonrecycling wird die Trennung von noch nicht erhärtetem Beton in Zuschlag und in ein Wasser-Zement-Feststoff-Gemisch (sog. Restwasser) verstanden. Beide Komponenten werden zur qualitätsgesicherten Betonherstellung wiederverwendet. Nach den gleiche Grundsätzen werden Restbetonmengen verwertet, die aus verschiedenen Gründen nicht verwendet werden konnten. Grundprinzip für die Widerverwendung von Frischbeton-Recyclingstoffen ist die Trennung des noch nicht erhärteten Betons in ein rieselfähiges Zuschlaggemisch und Recyclingwasser, bestehend aus Wasser und feinen Feststoffen (Zement, Zusatzstoffe, Zuschlag). Als günstig hat sich die Trennung im Bereich von 0,2...0,25 mm erwiesen. Grundlage für das Frischbetonrecyling ist die vom DAfStb im Juli 1995 überarbeitete Richtlinie für die Herstellung von Beton unter Verwendung von Restwasser, Restbeton und Restmörtel, die die zu beachtenden bautechnologischen Aspekte ausführlich beschreibt. Gegenüber der "alten" Restwasserrichtlinie vom September 1991 sind Veränderungen hinsichtlich der Begrenzung der Feststoffgehalte, der Betoneignungsprüfung, der Alkaliregelung, der Restwasserinhaltstoffe und der Güteüberwachung eingearbeitet worden. Unter den heutigen Bedingungen ist Frischbetonrecycling ein wesentlicher Beitrag zur rückstandslosen Verwertung von Betonresten und Rückbeton und dient somit der Schonung von Rohstoffen und der Einsparung von Deponieraum.