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Detailergebnis zu DOK-Nr. 44496

Das Tragverhalten von Pflasterkonstruktionen unter dynamischer Belastung

Autoren F. Wellner
T. Gleitz
Sachgebiete 11.1 Berechnung, Bemessung, Lebensdauer
11.4 Pflaster- und Plattenbefestigungen

Straße und Autobahn 47 (1996) Nr. 1, S. 32-40, 9 B, 3 T, 7 Q

In Zusammenarbeit mit der Ruhr-Universität Bochum wurden im Auftrag des Bundesministers für Verkehr am Lehrstuhl Straßenbau der TU Dresden dynamische Belastungsversuche an verschiedenen Pflasterkonstruktionen durchgeführt. Die Konstruktionsvarianten unterschieden sich hinsichtlich des Betonsteinpflasters (Rechteck-, Verbund- und Winkelstein), den Fugenfüllmaterialien (Brechsand 0/2; Natursand 0/2), den Bettungsmaterialien (Brechsand 0/5; Splitt 2/5) sowie den Tragschichtmaterialien (Kiessand 0/32; Schotter 0/32). Die verschiedenen Aufbauten (2,5 m * 2,5 m * 0,7 m) wurden einer Druck-Schwellbelastung (zwischen 5 und 50 kN bei einer Belastungsfrequenz von 4,5 Hz) ausgesetzt. Das Tragverhalten der untersuchten Konstruktionen wurde anhand der Oberflächenverformungen im Bereich der Lasteintragungsflächen sowie der Oberfläche der Pflasterkonstruktion bis zu einem Abstand von ca. 1,2 m beurteilt, wobei das Kriterium für die Vergleiche die Größe und Entwicklung der bleibenden Verformungen in Abhängigkeit von der Lastwechselzahl war. Folgende wesentliche Schlußfolgerungen können in bezug auf die durchgeführten Versuche zusammengefaßt werden: Die Tragschicht hat den entscheidenden Einfluß auf das plastische Verformungsverhalten der Pflasterkonstruktion. Die Pflastersteinform kann die Größe der bleibenden Verformungen vermindern. Fugenfüllung, Pflasterbett und Verlegeart haben einen deutlich geringeren Einfluß auf das Verformungsverhalten. Ein direkter Zusammenhang zwischen plastischen und elastischen Verformungen konnte nicht festgestellt werden. Zwischen den Voruntersuchungen - Plattendruckversuch nach DIN 18 134 sowie der Bestimmung des Verdichtungsgrades - und dem Verformungsverhalten der Konstruktionen unter dynamischer Belastung konnte kein eindeutiger Zusammenhang hergestellt werden.