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Detailergebnis zu DOK-Nr. 44539

Gemeinsame Benutzung von Sonderfahrstreifen durch Bus und Radverkehr

Autoren W. Angenendt
U. Neumann
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr
5.5 Radverkehr, Radwege
5.12 Straßenquerschnitte

Münster: Stadtplanungsamt, 1995, 82 S., zahlr. B, 7 T, 9 Q (Beiträge zur Stadtforschung - Stadtentwicklung - Stadtplanung H. 2)

In der Broschüre wird über Untersuchungen berichtet, die in der Stadt Münster im Rahmen des Programms "Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalen" durchgeführt worden sind. Es wurden verschiedene von Bus- und Radverkehr gemeinsam genutzte Sonderspuren hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Sicherheit analysiert. Obwohl diese Mischnutzung juristisch noch nicht eindeutig geregelt ist, wird in der Überlagerung eine Möglichkeit gesehen, in beengten und stark belasteten Streckenabschnitten beiden Verkehrssystemen eine attraktive und nutzergerechte Verbindung anzubieten. In der Studie wurden Videobeobachtungen des Verkehrsablaufs - insbesondere der Interaktionen - und Befragungen von Bus- und Radfahrern durchgeführt sowie Erfahrungen anderer Städte ausgewertet. Die Breite der untersuchten Busfahrstreifen betrug 5 m und 3 m mit Freigabe für den Radverkehr bzw. 4 m ohne Freigabe. Die Untersuchungen zeigen, daß die gemeinsame Führung von Bussen und Radfahrern eine akzeptable Alternative darstellen kann, wenn getrennte Lösungen nicht möglich sind. Sowohl breite als auch schmale gemeinsame Fahrstreifen können dafür in Frage kommen. Bei Breiten von 5 m war der Belastungseinfluß und damit die Häufigkeit des Zusammentreffens nicht von Bedeutung. Wenn keine Ausweichmöglichkeiten gegeben sind, darf die Länge nicht zu groß sein (etwa 250 bis 300 m). An Knoten sollten getrennte Aufstellbereiche und Signalisierungen vorgesehen werden. Um Fehlverhalten insbesondere auch an Haltestellen zu vermeiden, ist Aufklärungsarbeit erforderlich. Die breiteren Streifen können als Busspur (Z.245 StVO) mit Zusatz "Radfahrer frei" (Z. 1022 StVO), die schmaleren als Sonderweg für Radfahrer mit Zusatz "Linienverkehr frei" beschildert werden, wobei höhere Busgeschwindigkeiten als 30 bis 40 km/h nur bei günstigen Ausweichmöglichkeiten zugelassen werden können.