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Detailergebnis zu DOK-Nr. 44545

UVP für Pläne und Programme

Autoren
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-report 9 (1995) Nr. 4, S. 166-186, 6 B, 4 T, zahlr. Q

Die sogenannte "Strategische UVP bei Plänen und Programmen" stellt ein wichtiges Umweltvorsorgeinstrument bei Entscheidungen von Plänen und Programmen im Bereich der Verkehrs- und Flächennutzungsplanungen etc. dar. Der neue Entwurfsvorschlag der EG-Generaldirektion XI für die "Richtlinie des Rates zur Strategischen Umweltprüfung" hat die Diskussion über den Einsatz der Strategischen Umweltfolgenabschätzung für Pläne und Programme neu belebt. Ziel ist die Durchführung einer UVP vor der Annahme von Strategien, wobei die Ergebnisse der Umweltprüfung nicht erst bei der Beschlußfassung sondern frühzeitig bereits während der Ausarbeitung von Plänen und Programmen zu berücksichtigen sind. Der Richtlinienentwurf enthält im wesentlichen Regelungen zu der Erarbeitung und Berücksichtigung der Umwelterklärung bei der Annahme der Strategien, zum Konsultationsverfahren mit den Umweltbehörden und der Öffentlichkeit, zur Anzeige der Entscheidung, zu Fragen grenzüberschreitender Umweltauswirkungen sowie zum Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen der EG-Kommission und den Mitgliedstaaten. Der Entwurf stellt einen engen Bezug mit der Projekt-UVP her. Als Testfall für die Ebene der EG und Deutschland wird die Verkehrsplanung vorgeschlagen. Angesichts der zunehmenden verkehrsbedingten Umweltbelastungen wird ein Handlungsbedarf sowie der umwelt- bzw. verkehrspolitische Nutzen der Strategischen UVP für den Verkehrsbereich trotz derzeit noch offener Fragen aufgezeigt. Unter dem Leitbild der "umweltgerechten Mobilität" werden Ansätze diskutiert wie die Verkehrsvermeidung bzw. -reduzierung mit raumordnerischen Mitteln, umwelt- und sozialverträglicher Umbau des Verkehrsnetzes, Verkehrsverlagerung auf umweltschonende Verkehrsmittel, verursachergerechte Anlastung auch der ökologischen Folgekosten sowie nicht zuletzt die Durchführung der Strategischen UVP als Umweltvorsorgeinstrument z.B. auf der Bedarfsplanebene. Eine wesentliche Aufgabe kommt der Strategischen UVP bei der Abschätzung kumulativer Umweltbelastungen zu. Ein methodischer Ansatz zur Berücksichtigung von Summen- und Folgewirkungen im Zusammenhang mit der UVP zur Flächennutzungsplanung wird am Beispiel der Stadt Landau/Pfalz vorgestellt, wo die Zielvorstellung der Stadtentwicklung parallel mit den Zielkonzepten der Umweltplanung erarbeitet und aufeinander abgestimmt wurden. Die Strategische UVP stellt somit auch ein effektives Umweltvorsorgeinstrument in der Bauleitplanung dar, indem sie frühzeitig die Auswirkungen geplanter Nutzungen auf Natur und Landschaft bzw. Stadtbild auf der Ebene der Flächennutzungsplanung erfaßt, darstellt und entsprechende Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen ableitet. Die Diskussion über die Einführung der Strategischen UVP läßt sich auf die Einführung der sogenannten Sozialverträglichkeitsprüfung bei Plänen und Programmen erweitern. Von der in den USA eingeführten Social Impact Analysis (SIA) ausgehend, stellt die Sozialverträglichkeitsprüfung als Plan-SVP und Projekt-SVP ein effektives Sozialvorsorgeinstrument zur Vermeidung gesellschaftlicher Fehlentwicklungen und Schäden dar. Auswirkungen von Plänen, Programmen und Maßnahmen auf die soziale Umwelt z.B. bei Maßnahmen der Stadtsanierung, Verkehrsprojekten, Braunkohletagebau können frühzeitig und umfassend aufgezeigt werden. Das Beispiel der Umsiedlung des sächsischen Dorfes Heuersdorf infolge des Braunkohletagebaus verdeutlicht die Notwendigkeit der Einführung der Sozialverträglichkeitsprüfung z.B. auf der Ebene der Energieplanung.