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Detailergebnis zu DOK-Nr. 44693

Verkehrsminderungskonzept München - Definition, Methodik, Ergebnisse

Autoren H.H. Topp
G. Skoupil
N. Bieling
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)

Internationales Verkehrswesen 48 (1996) Nr. 1/2, S. 35-40, 3 B, 6 Q

Selbst moderate Prognosen gehen von steigenden Einwohner- und Beschäftigtenzahlen und damit verbunden von einem steigendem Kfz-Verkehr in der Stadt München bis zum Jahr 2005 aus. Eine von der Stadt angestrebte Senkung der CO(Index 2)-Emissionen erscheint vor diesem Hintergrund nur durch eine Verminderung des Kfz-Verkehrs möglich. Im Rahmen eines Verkehrsverminderungskonzeptes wurden die Möglichkeiten und Grenzen unterschiedlicher Maßnahmen in drei Szenarien eruiert, dem Trendszenario (verkehrspolitische Maßnahmen werden in gleicher Intensität umgesetzt wie bisher), dem Minderungsszenario I (Maßnahmen, die innerhalb des geltenden rechtlichen Rahmens liegen, werden soweit umgesetzt, daß der Kfz-Verkehr innerhalb der Landeshauptstadt trotz Einwohner- und Beschäftigtenentwicklung nicht zunimmt) und dem Minderungsszenario II (Maßnahmen werden in Betracht gezogen, deren Umsetzung einer Änderung des rechtlichen Rahmens bedarf, sowie Maßnahmen, die nicht in der Zuständigkeit der Stadt liegen, z.B. Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren, Erhöhung des Mineralölsteuersatzes). Die Verlagerungsmöglichkeiten von Kfz-Verkehr auf nicht motorisierte Verkehrsmittel, öffentliche Verkehrsmittel, Park and Ride-Systeme sowie Fahrgemeinschaften werden für den Binnenverkehr und für den vom Umland einströmenden Verkehr jeweils für die beiden Minderungsszenarien aufgeschlüsselt. Insgesamt ermöglichen die Maßnahmen des Minderungsszenarios I eine Reduktion des Kfz-Verkehrs gegenüber dem heutigen Aufkommen um 3 %, gegenüber dem Trendaufkommen um 13 %. Die Maßnahmen des Minderungsszenarios II würden eine Reduktion um 25 % bzw. 32 % bewirken. Die Kostenschätzung weist für die Umsetzung der Maßnahmen des Trendszenarios bzw. der Minderungsszenarien I und II Investitionsbedarfe von 239, 424 bzw. 735 Mio. DM aus. Im Rahmen des Minderungsszenarios II würden allerdings Einnahmen in Höhe von 351 Mio. DM anfallen.