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Detailergebnis zu DOK-Nr. 44716

Einfahrten auf Hochleistungsstraßen in Tunneln (FA 23/90)

Autoren R. Lanz
W. Schaufelberger
F. Marino
Sachgebiete 5.11 Knotenpunkte
15.8 Straßentunnel

Bundesamt für Straßenbau (Bern) H. 344, 1995, 75 S., zahlr. B, T, 14 Q

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Problematik von Einfahrten in Tunnelbereichen. Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit dieser Anlagen wurden Feldversuche auf den Beschleunigungsstreifen durchgeführt, um die visuelle Wahrnehmung über verkehrstechnische Analysen und wahrnehmungspsychologische Betrachtungen zu beurteilen. In einer verkehrstechnischen Analyse wurden die wichtigsten sicherheitstechnischen Einflußfaktoren wie Lage und Geometrie der Einfahrt, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Verkehrszusammensetzung, Tunnelbeleuchtung und -ausrüstung in einzelnen Zonen der Einfahrten systematisiert. Die Qualität der Wahrnehmung und Begreifbarkeit wurden überprüft und ihre wesentlichen Einflußfaktoren festgelegt. Schwerpunkt bildeten Unterschiede der Beleuchtung sowie der Einfluß von Lichtstärkewechsel auf die Wahrnehmung (Streulicht, Adaption), vor allem bei einem Rückstau im Einfahrbereich. In einem Feldversuch an mehreren Tunneleinfahrten wurden die Geschwindigkeiten, die auftretenden Zeitlücken und das Verhalten bei Fahrstreifenwechselvorgängen untersucht und damit notwendige Gestaltungselemente festgelegt. Im Vordergrund standen Fragen zur Länge des Beschleunigungsstreifens und der Gestaltung des Zwickels am Ende der Einfahrt. Es zeigten sich im Vergleich zu oberirdischen Anlagen keine signifikanten Unterschiede im Fahrverhalten. In beiden Fällen waren verkürzte Einfahrten problematisch und senkten die Leistungsfähigkeit. Als Ergebnis wurden die Anforderungen an Einfahrten in Tunnelbereichen zusammengefaßt. Einfädelungsspuren im Adaptationsbereich erscheinen unproblematisch, im direkten Einfahrbereich dagegen sollten sie grundsätzlich nicht gebaut werden. Ein Rückstau bis in diese Zone muß ebenfalls ausgeschlossen werden. Die Gesamtlänge der Beschleunigungsspur sollte mindestens 200 m betragen. Dazu müssen mindestens 50 m Sicherheitsraum zwischen der Einfädelungsstrecke und dem Zwickel für abgebrochene Einfädelungsmanöver vorgesehen werden. Eine sorgfältige optische Führung des Verkehrs mit einem Beleuchtungsband über den Fahrspuren und einem beleuchteten und signalisierten Zwickel am Ende ist unbedingt notwendig. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht über 80 km/h liegen.