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Detailergebnis zu DOK-Nr. 44872

Planungsrechtliche Optimierungs-Gebote

Autoren R. Bartelsperger
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung

Speyer: Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, 1996, S. 1-38 (Speyerer Forschungsberichte H. 157)

Zu der Bedeutung und Reichweite des Optimierungsgebotes in der Planung und in der gerichtlichen Kontrolle stellt der Verfasser klar, daß dieses weder als strikt zu beachtender Planungsleitsatz noch als rechtlich zu beurteilendes Maximierungsgebot verstanden werden dürfe. Optimierung sei das Synonym für die Abwägung von abstrakt gleichrangigen Zielen oder rechtlichen Zwecksetzungen. Ein "planungsrechtliches Optimierungsgebot" im Sinne einer regelhaften Anforderung an den Planungsprozeß stelle den Versuch dar, insbesondere Umweltschutzbelangen einen Vorrang einzuräumen und die Abwägungsabhängigkeit zu begrenzen. Dies begegne auch verfassungsrechtlichen Bedenken. Auflösungserscheinungen des Planungsrechts sieht der Verfasser darüber hinaus in einem "Grundsatz der Planerhaltung". Durch eine derartige Ergänzung des planungsrechtlichen Abwägungsgebotes würde die Bedeutung des rational konkreten Abwägungsvorgangs zurückgedrängt und ein Fehler sanktionslos werden.