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Detailergebnis zu DOK-Nr. 44880

Trassierung und Linienführung

Autoren O. Balsiger
Sachgebiete 5.5 Radverkehr, Radwege

Straße und Verkehr 82 (1996) Nr. 1, S. 25-31, 6 B

Der Beitrag erläutert einerseits die Hintergründe, die inhaltlich zu den Grundlagen in den Schweizerischen Normen für den Radverkehr "SN 640 060 - Leichter Zweiradverkehr, Grundlagen" geführt haben und vermittelt andererseits Prinzipien, wie aufgrund dieser Inhalte mit dem Radverkehr umzugehen ist. Ergänzt wird dies durch Fallbeispiele. In den Projektierungsgrundlagen werden zum einen die Parallelen zu Planungen für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) aufgezeigt und zum anderen die Besonderheiten erläutert. Diese sind personenbezogene Eigenschaften (körperliche Konstitution, Verkehrsausbildung, Erfahrung, Grundhaltung), fahrtzweckbezogene Eigenschaften (Transport, Freizeitgestaltung, Sport/Reise, Schulweg/Spiel) und Systemeigenschaften (z.B. Geschwindigkeit, Steigungsempfindlichkeit). Als Anforderungen für Radverkehrsanlagen werden formuliert: Direktheit, Kohärenz, Sicherheit und Komfort für jede Radverkehrsmaßnahme, wobei der am wenigsten berücksichtigte Punkt qualitätsbestimmend ist. Planungsziel ist u.a. Anreize für den Umstieg auf das Rad zu geben. Zum Umgang mit dem Radverkehr werden neben der Situation, daß Radfahrer anders geführt werden als der MIV sechs Prinzipien aufgeführt: unabhängige Führung; Radweg (getrennte Führung); Radstreifen (gemeinsame Führung mit zugewiesenen Verkehrsstreifen); individuelle Führung ("Fußweg Radfahrern gestattet"); punktuelle Maßnahmen (Abwärts/Horizontalbereich: gemeinsame Führung, aufwärts: Velokriechspuren); konventioneller Straßenbau (Berücksichtigung des Radverkehrs auf Fahrbahnen mit Mischverkehr).