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Detailergebnis zu DOK-Nr. 44949

Klassifikation der Straßentunnel - Richtlinien, Erfahrungen und Empfehlungen (Orig. franz./engl.: Classification des tunnels, directives et expériences existantes, recommandations / Classification of tunnels, existing guidelines and experiences, recommendations)

Autoren F.H. Amundsen
O.L. Sývik
Sachgebiete 15.8 Straßentunnel

Paris: Association Mondiale de la Route (AIPCR) / World Road Association (PIARC), 1995, 42 S., 6 B, 4 T

Die Arbeitsgruppe "Betrieb-Unterhaltung-Management" der PIARC beschreibt den Stand der Technik für die Sicherheitseinrichtungen in Straßentunneln. Seit dem letzten Report von 1987 wurden Art und Umfang solcher Einrichtungen in verschiedenen Ländern Europas in Richtlinien und Empfehlungen erfaßt. Als wichtigste Parameter einer Klassifikation wurden hierbei Tunnellänge und Verkehrsmenge verwendet. Die Sicherheitseinrichtungen werden unterteilt nach Notfall- und Fluchtweganlagen wie z.B. Sperrsignale, Funkanlagen; nach Verkehrsbeeinflussungsanlagen wie z.B. Fahrstreifensignale, Wechselverkehrszeichen und nach Betriebssystemen wie u.a. zentrale Leittechnik oder Fernsehüberwachung. Im einzelnen werden die Vorschriften folgender Länder behandelt: Deutschland, Frankreich, Japan, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, USA. Die deutschen Richtlinien geben in der überarbeiteten Ausgabe von 1994 vier Klassen von Längenbereichen an, nach denen die Art und der Umfang der Einrichtungen zu bestimmen sind. In Frankreich werden Mindestanforderungen drei Klassen zugeordnet, wobei diese in Abhängigkeit von der Tunnellänge, vom Verkehrsaufkommen und von der Lage des Tunnels zu bestimmen sind. In Japan werden die Tunnel in vier Klassen unterteilt, welche sich nach der Verkehrsmenge und der Tunnellänge richten. In Norwegen und Schweden gelten ähnliche Klassifikationsmerkmale wie in Japan, wobei in Norwegen 5 Klassen, in Schweden 3 Klassen berücksichtigt wurden. In Österreich und der Schweiz wurde auf Klassen verzichtet. Die Anordnung der Sicherheitseinrichtungen richtet sich hier überwiegend nach festen Abständen. Die USA-Richtlinien weichen von den europäischen Vorschriften insofern ab, als nur für die Feuerlöscheinrichtungen Art, Abstände und weitere technische Daten definiert sind. Für die übrigen Sicherheitseinrichtungen werden die Anforderungen nur verbal angegeben, allerdings auf einem hohen Standard.