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Detailergebnis zu DOK-Nr. 45529

Die Stadt der kurzen Wege - Eine Illusion

Autoren E. Grund
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung

Straßenverkehrstechnik 41 (1997) Nr. 2, S. 57-61

Mit Hilfe der Bauleitplanung und Raumordnung soll Funktions- und Nutzungsmischung erzielt werden. Das könnte zu einem geringeren Verkehrsaufkommen und/oder niedrigeren Fahrleistungen führen, insbesondere beim MIV, teilweise auch beim ÖPNV. Zwar können in den Bauleitplänen sehr stark gemischte Nutzungen ausgewiesen werden, das Planungsrecht steht dem nicht entgegen, doch die entsprechenden Bebauungspläne setzen nur fest, was zulässig ist. Ob davon Gebrauch gemacht wird, bleibt immer der Entscheidung eines Investors überlassen. Dieser richtet sich nach den tatsächlichen oder von ihm vermuteten Marktgegebenheiten und nicht danach, was planungspolitisch erwünscht ist. Auch der Vorschlag, die Standortwahl zu subventionieren, führt nicht zum Ziel. Die Verfügbarkeit des privaten Pkw ermöglicht die Wahl des Arbeitsplatzes in kurzer, mittlerer und auch weiter Entfernung von der Wohnung. Das freistehende Einfamilienhaus im Umland der Stadt, die beliebteste Bauweise, erzeugt unausweichlich große Mengen von MIV. Wer dort sein Haus gebaut hat, will in der Regel keine Nutzungsmischung, da das fast immer Beeinträchtigungen mit sich bringt. Die Gemeinden in der Nachbarschaft der großen Städte weisen fortlaufend neue Einfamilienhausgebiete aus. In ihre Planungshoheit wird in dieser Beziehung faktisch nicht eingegriffen. Der von den meisten angestrebte Lebensstil besteht darin, ein freistehendes Haus vor den Toren der Stadt zu bewohnen. Letztlich sind Funktionstrennung, Entmischung und Zersiedelung politisch, das heißt von der Mehrheit gewollt. Alle in Richtung "Stadt der kurzen Wege" gehenden Untersuchungen, Vorschläge und Maßnahmen haben lediglich akademische und in der Praxis allenfalls marginale Bedeutung.