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Detailergebnis zu DOK-Nr. 45535

Kulturgüterschutz in der UVP

Autoren
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-Report 10 (1996) Nr. 2, S. 67-83, 14 B, 2 T, 4 Q

Gemäß UVP-Gesetz sind auch die Auswirkungen eines raumbedeutsamen Vorhabens auf Kultur- und sonstige Sachgüter zu ermitteln, zu beschreiben sowie zu bewerten. Fehlende eindeutige gesetzliche Begriffsdefinitionen und mangelhafte konkrete Aussagen in den UVP-Arbeitshilfen führen jedoch in der Praxis zu einer unzureichenden Berücksichtigung der Belange des Kulturgüterschutzes. Vorliegende Beiträge sollen hier zur Begriffsklärung beitragen und darüber hinaus ein konkretes Anforderungsprofil vorgeben bezüglich Erfassung, Beschreibung, Beurteilung der Wert- und Funktionselemente der Kulturgüter einschließlich ihrer Wechselwirkungen, Ermittlung, Beschreibung und Bewertung deren Empfindlichkeit, von Wirkungen und aller bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen, Hinweise zu kumulativen Effekten, Ableitung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie Aussagen zur Ausgleichbarkeit. Kulturgüter werden als raumwirksame, materielle (unmittelbar wahrnehmbare) und als immaterielle (geistig/ideell mittelbar wahrzunehmende), kulturhistorisch wertvolle Ausdrucksformen der Entwicklung von Land und Menschen verstanden. Sie umfassen sowohl bauliche Anlagen, Bodenfunde, landschaftlich-kulturhistorisch zusammenhängende Denkmalbereiche als auch inhaltlich thematische Zusammenhänge, historische Sicht- und Wegeachsen, Blickbeziehungen und Flächen der Brauchtumspflege. Das Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung stellt u.a. eine geeignete Orientierungshilfe zur Ermittlung von vorhabensbezogenen Auswirkungen auf Kulturgüter auf der Planungsebene der UVS (Raumempfindlichkeitsanalyse und Variantenbeurteilung) dar. Am Beispiel der Verknüpfung von Bundesstraßen im sensiblen Potsdamer Raum (UNESCO-Welterbedenkmal) und der Dellbrücker Heide bei Köln werden positive Ansätze einer effektiven Berücksichtigung der Belange der Kulturgüterpflege in der Planungspraxis aufgezeigt. Die Bedeutung des Biotop- und Kulturgüterschutzes in unserer heutigen Kulturlandschaft wird am Beispiel historischer Hohlwege, Alleen, Eisenbahnlandschaften sowie Park- und Gartenlandschaften im weiteren eindrucksvoll dokumentiert.