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Detailergebnis zu DOK-Nr. 45576

Tendenzen bei der Überarbeitung der RiStWag

Autoren W. Heide
Sachgebiete 7.4 Entwässerung, Grundwasserschutz

Schriftenreihe der Arbeitsgruppe Erd- und Grundbau (FGSV, Köln) H. 7, 1996, S. 50-52, 5 Q (FGSV-Nr. C 7)

Die "Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag)" wurden 1982 vom BMV für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt. Die RiStWag hat sich in der Praxis bewährt. Dennoch ist nach über einem Jahrzehnt eine Fortschreibung geboten, da sich Denk- und Betrachtungsweisen verändert haben und wissenschaftliche Erkenntnisse sowie praktische Erfahrungen hinzugekommen sind. Grundlage der Überarbeitung ist die 1990 veröffentlichte Erfahrungssammlung "Auswertung und Beurteilung bisher in der Praxis angewandter bautechnischer Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten". Hinzu kommen die Ergebnisse aus sechs Forschungsarbeiten, die insbesondere Fragestellungen zur Abdichtung von Straßen beinhalteten. Das Maß der Gefährdung eines Gewässers aus dem Straßenbereich ist von der Größe des Verkehrsaufkommens abhängig. Deshalb werden zukünftig die jeweiligen bautechnischen Maßnahmen nicht nur von der betroffenen Schutzzone abhängig gemacht, sondern als weiteres Kriterium die "Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV)" hinzugezogen, um das bautechnische Instrumentarium differenzierter, d.h. in Abhängigkeit vom Gefährdungsgrad einsetzen zu können. Die Beurteilungskriterien für die Untergrundbeschaffenheit als natürliches Schutzpotential werden überarbeitet. Sie werden anhand der Mächtigkeit, Bodenart und Durchlässigkeit der Grundwasserüberdeckung sowie der Bodenart und Abstandsgeschwindigkeit des Grundwasserleiters konkreter formuliert. Ergänzend zu den bereits in den RiStWag enthaltenen Abdichtungssystemen werden mineralische Dichtungsmatten und Asphaltdichtungen in die neue RiStWag aufgenommen. Die Wirkungsweise von neuen Leiteinrichtungen wie Betongleitwände wirft die Frage auf, ob diese nur als Alternative zu Distanzschutzplanken zu sehen sind oder Ersatz für die Abdichtung des anschließenden Geländes sein können.