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Detailergebnis zu DOK-Nr. 45616

Autobahn A 86 - Pkw-Tunnel und damit verbundene Sicherheitsaspekte (Orig. franz.: Le tunnel réservé aux véhicules légers et la sécurité routière)

Autoren M. Marek
Sachgebiete 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)
15.8 Straßentunnel

Revue Générale des Routes et des Aérodromes (1996) Nr. 744, S. 19-22, 6 B

Im Zuge der geplanten Autobahnumgehung A 86 westlich von Paris sind zwei Tunnel mit einer Länge von 7,5 km bzw. 10,0 km geplant. Der 10 km lange Tunnel soll nur dem Pkw-Verkehr vorbehalten bleiben. Dabei sollen gegenüber dem für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr zugelassenen kürzeren Tunnel mit 2 Fahrstreifen je Röhre zwei übereinanderliegende dreistreifige Pkw-Fahrtrichtungen in einer Röhre untergebracht werden. Grundlage hierfür ist ein auf diesem Autobahnabschnitt zu erwartendes hohes Verkehrsaufkommen, das zu 85 % eine Fahrzeughöhe bis zu 2,00 m aufweist. Vor diesem Hintergrund kann die Höhe des Lichtraumes unter Berücksichtigung von Leuchten und Verkehrszeichen auf 2,55 m begrenzt werden. Ein solcher Tunnelquerschnitt wirft betrieblich eine Fülle sicherheitsrelevanter Fragen auf, für die nach Abwägung aller Gesichtspunkte u.a. folgende Festlegungen getroffen wurden: Zulassung des Tunnels nur für Pkw bis zu einer Höhe von 2,00 m unter Ausschluß des Zweiradverkehrs, Begrenzung der zulässigen Geschwindigkeit auf 70 km/h, mautgeregelte Zufahrtsdosierung zur Gewährleistung eines homogenen Verkehrsflusses, Einrichtungen zur Beeinflussung des Verkehrs einschließlich strikter Verkehrsüberwachung mittels Induktionsschleifen und TV, einseitig angelegte Anschlußstellen mit rechts- bzw. linksseitiger Zu- und Ausfahrtsregelung, Verzicht auf Standstreifen und Notgehwege, besondere auf den Tunnelquerschnitt abgestimmte Rettungsfahrzeuge. Die für einen solchen Querschnitt getroffenen Festlegungen werden in dem Beitrag eingehend kommentiert. Darüber hinaus wird auf neuere Empfehlungen für Straßentunnel im städtischen Umfeld (RECTUR: Recommendation pour la Conception des Tunnels Urbains à Gabarit Reduit) verwiesen, mit denen Regelquerschnitte für Fahrzeuge mit Höhen bis zu 2,00 m, 2,70 m und 3,50 m festgelegt werden. Unter Einbeziehung des Normalquerschnitts wurden hierzu drei Betriebsklassen (TU 1, TU 2 und TU 3) definiert, die sich in den auf die unterschiedlichen Querschnitte abgestimmten sicherheitsrelevanten Anforderungen unterscheiden.