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Detailergebnis zu DOK-Nr. 45674

Entwicklung im Erdbau und bei der Qualitätssicherung - Erdbau im Bereich von Kunstbauten

Autoren D. Straußberger
Sachgebiete 7.5 Rutschungen, Erosion, Böschungssicherung, Stützmauern
15.0 Allgemeines, Erhaltung

Schriftenreihe der Arbeitsgruppe Erd- und Grundbau (FGSV, Köln) H. 7, 1996, S. 61-64, 8 B (FGSV-Nr. C 7)

Anstehende Bauvorhaben sind heute in immer kürzeren Bauzeiten zu erstellen. Die Ausführung von Kunstbauten erfolgt nicht mehr wie früher zeitversetzt, sondern wird oft gleichzeitig mit den Erd- und Deckenlosen des Straßenbaus durchgeführt. Dieses erfordert eine bauwerksübergreifende Planung und setzt eine reibungslose Zusammenarbeit aller am Gesamtwerk Beteiligten voraus. Der Autor beschreibt zunächst, welche Mängel Baugrundgutachten häufig im Hinblick auf die Verwendbarkeit von örtlich anstehenden Bodenmaterialien für die Hinterfüllung haben können und welche zusätzlichen Stillstandskosten durch nachträgliche Untersuchungen entstehen können. Er verweist darauf, daß die Baugrubenböschungsstandsicherheiten im Einzelfall je nach örtlichen Gegebenheiten im Baugrundgutachten nachgewiesen werden müssen und daß blindes Anwenden der DIN 4124 oft schädlich ist. Bei der Schilderung der auszuführenden Arbeiten in der Praxis wird deutlich, daß zwar genügend Regelwerke (u.a. ZTVE-StB, ZTV-K, Merkblatt über den Einfluß der Hinterfüllung) vorhanden sind, in der Praxis aber offensichtlich die elementarsten Regeln häufig nicht beachtet werden. Die Frage stellt sich dann: Haben wir zuviel Regelwerke, die mit sehr vielen Problemen überfrachtet sind oder müssen wir unsere Regelwerke verschlanken und nur die wesentlichsten Regelungen im Lichte der Erfahrungen auf Baustellen klar und deutlich herausstellen? Der Autor kritisiert die nach seiner Meinung zu geringe Zahl von geforderten Eigenüberwachungsprüfungen nach ZTVE-StB 96 für die besonders sensiblen Widerlagerhinterfüllbereiche. Damit könne eine Verdichtungsqualität nicht dokumentiert und auch keine statistischen Aussagen getroffen werden. Er empfiehlt die ZTV-K-Forderung für Gründungsflächen, nämlich einmal je 50 cbm Einbaumasse, einen Nachweis zu verlangen, auch auf den Nachweis des Verdichtungsgrades im Hinterfüllbereich auszudehnen.