Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 45823

Feuerschutz in einem Tunnel - Wie ist der Stand der Dinge? (Orig. ital.: Antincendio in galleria, a che punto siamo?)

Autoren R. Arditi
Sachgebiete 15.8 Straßentunnel

Strade 98 (1996) Nr. 1324, S. 1025-1030, 6 B, 21 Q

Lange Tunnel, gleich ob für den Straßen- oder Eisenbahnverkehr, müssen für den Fall eines entstehenden Feuers mit entsprechenden Schutzeinrichtungen versehen sein. Abgesehen von den Schäden die durch offenes Feuer am Tunnel entstehen können, kommt der Entwicklung und den Folgen von Rauch, als Ursache für eine mögliche Lebensbedrohung der sich im Tunnel befindlichen Verkehrsteilnehmer, größte Bedeutung zu. Die Entwicklung von Rauch, ausgehend von einer brennenden Fläche von 4 m² wird beschrieben. Bis zu 500 m nach beiden Seiten von der Brandstelle breitet sich der Rauch mit einer Fließgeschwindigkeit von 2 m/s aus, um sich dann, in einer Entfernung von 900 m von der Brandstelle bis auf 0,7 m/s abzuschwächen. Ab dieser Entfernung erfolgt die weitere Verbreitung mit 0,15 m/s. In diesem Zusammenhang besteht eine Schichtungsdichte, die sich mit zunehmender Entfernung von der Brandstelle auffächert, das heißt, die Rauchkonzentration wird mit zunehmender Entfernung geringer. Durch Belüftungsanlagen im Tunnel kann der Rauch abgesaugt und gleichzeitig die Fließgeschwindigkeit zu den Tunnelmündungen verstärkt werden. Zur Eingrenzung des offenen Feuers werden Sprinkleranlagen verwendet. In Italien gibt es Tunnel mit ausschließlichem und aufgelockertem Richtungsverkehr, solche mit Richtungsverkehr und möglicher Pulkbildung sowie solche mit Gegenverkehr. Für die beiden erstgenannten Tunneltypen werden gleiche Längsbelüftungssysteme verwendet, während für den letztgenannten Tunneltyp andere Lösungen als vorteilhafter angesehen werden. Abschließend wird auf Empfehlungen der AIPCR für die Gewährleistung der Sicherheit in Straßentunneln hingewiesen.