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Detailergebnis zu DOK-Nr. 45942

Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft aus der Sicht eines Juristen

Autoren P. Fischer-Hüftle
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Natur und Landschaft 72 (1997) Nr. 5, S. 239-244, 2 B

Der Schutz des Landschaftsbildes ist ein Hauptziel des Naturschutzes, das neben der ökologischen Zielsetzung nicht vernachlässigt werden darf. Es handelt sich um die optisch-ästhetische Seite des Naturschutzes, die im Gesetz mit den Begriffen Vielfalt, Eigenart und Schönheit näher beschrieben wird. Sie bildet einen Belang des Gemeinwohls, der auch Einschränkungen der Grundstücksnutzung rechtfertigen kann. Zur Frage, wann von einer Beeinträchtigung bzw. Verunstaltung des Landschaftsbildes gesprochen werden kann, liegen zahlreiche Gerichtsentscheidungen vor. Auf dieser Grundlage beruhen ein Prüfungsschema für Veränderungen des Landschaftsbildes und eine Erläuterung der Begriffe Vielfalt, Eigenart und Schönheit.