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Detailergebnis zu DOK-Nr. 46041

Beschleunigung von Nahverkehrsfahrzeugen

Autoren R. Schnüll
Sachgebiete 5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Nahverkehr 15 (1997) Nr. 3, S. 35-45, 21 B, 26 Q

Zur Lösung der Probleme bei der Anwendung des traditionellen Entwurfsrepertoirs für den ÖPNV werden in dem Artikel unkonventionelle Entwurfs- und Steuerungsmaßnahmen empfohlen. Nach den bisherigen Entwurfsrichtlinien werden Straßenbahnen und Stadtbahnen außerhalb von Tunnelanlagen vorrangig auf unabhängigen oder besonderen Bahnkörpern geführt (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab), die mit Einwilligung der Technischen Aufsichtsbehörde und im Einvernehmen mit der Verkehrsbehörde auch von Linienbussen benutzt werden können. Haltestellen werden bei Mittellage der ÖPNV-Spuren vorrangig als Haltestelleninseln mit Warteflächen, Sitzmöglichkeiten und Wetterschutzhäuschen ausgebildet. Sie sind in der Regel über gesicherte Zu- und Abgänge mit den Seitenräumen verbunden. Als unkonventionelle Maßnahmen an Streckenabschnitten werden straßenbündige Bahnkörper mit Trennung der Verkehrsarten durch Fahrbahnmarkierungen, die dynamische Straßenraumfreigabe (zeitliche Trennung der Verkehrsarten mit Führung der Nahverkehrsfahrzeuge als Pulkführer vor dem Kraftfahrzeugverkehr auf der gleichen Fläche) und die Anwendung einspuriger Richtungsfahrbahnen mit halbhohen, notfalls überfahrbaren Borden vorgestellt. Hinsichtlich unkonventioneller Maßnahmen an Haltestellen wird auf die EAHV'93 (Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen) verwiesen, die in ihren Einsatzhinweisen die Lage der Warteflächen im Seitenraum, den Zu- und Abgang auf ganzer Fahrzeuglänge mit Anhalten des motorisierten Individualverkehrs, die bevorzugte Anwendung von Haltestelleninseln als Einstiegshilfen statt als Warteflächen und die Fahrbahnanhebung an dynamischen Haltestellen beim Einsatz von Niederflurfahrzeugen empfehlen.