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Detailergebnis zu DOK-Nr. 46360

Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Straßenbau - Planung ja, Umsetzung vielleicht, Pflege und Kontrolle nein!?

Autoren G. Schwoon
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Straße und Autobahn 48 (1997) Nr. 10, S. 552-562, 12 Q

Die Auswertung einer bundesweiten Umfrage bei den mittleren und oberen Straßenbaubehörden der Länder, zeigte deutliche Umsetzungs- und Regelungsdefizite auf. Dies gilt für die bauliche Herstellung von Kompensationsmaßnahmen, ihre weitere liegenschaftsmäßige Behandlung und dauerhafte Sicherung sowie die erforderliche Pflege der Maßnahmen. Die Ursachen dieser Defizite konnten als Personal-, Verständnis-, Organisations- und Kontrollmängel ermittelt und belegt werden. Mit der Zielsetzung, die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen in der Straßenbauverwaltung zu verbessern und damit den Vollzug der Eingriffsregelung zu effektiveren, werden Vorschläge und Handlungshinweise gegeben. Deutlich wurde herausgearbeitet, daß die inhaltliche Ausgestaltung der Maßnahmenblätter im landschaftspflegerischen Begleitplan künftig eine genaue Zieldefinition enthalten muß, die eine spätere Erfolgskontrolle anhand meßbarer Parameter ermöglicht. Um keine Mißerfolge vorzuprogrammieren wird vorgeschlagen, sich auf die Erfüllung der Funktionsfähigkeit und nicht auf die Funktionserfüllung zu verpflichten. In die Planfeststellungsbeschlüsse sind Auflagen zur Herstellungskontrolle und in bestimmten Fällen zur Funktionskontrolle aufzunehmen. Der Genehmigungsbehörde als Kontrollinstanz wird besondere Bedeutung beigemessen. Für die Sicherung der Maßnahmen sowie den Ablauf von Kontrollen werden konkrete Hinweise gegeben. Bei den meisten Maßnahmen ist dabei dem Grunderwerb vor der dringlichen Sicherung der Vorzug zu geben. Als Kontroll-, Verwaltungs-, Dokumentations- und Planungsinstrument wird die Einführung einer EDV-gestützten Kompensationsdatei auf der Basis eines Datenbanksystems vorgeschlagen. Für ein langfristiges Biotopmanagement wurden mehrere Modelle entwickelt und herausgearbeitet, so daß für die Optimierung weiterer Planung im Sinne eines sparsamen Umgangs mit investierten Steuermitteln eine langfristige Überwachung der Flächen (Monitoring) in bezug auf ihre Funktionserfüllung unbedingt erforderlich ist. Eine solche Rückkopplung kann sinnvollerweise nur dann erfolgen, wenn die langfristige Betreuung im Zuständigkeitsbereich der planenden Straßenbaubehörde bleibt.