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Detailergebnis zu DOK-Nr. 46371

Bodenordnung und Landentwicklung - Festschrift für Richard Hoisl zum 65. Geburtstag

Autoren K. Schnädelbach (Hrsg.)
Sachgebiete 5.20 Flurbereinigung

München: Lehrstuhl für Bodenordnung und Landentwicklung, TU München, 1997, XXIII, 273 S., zahlr. B, T, Q (Materialiensammlung / Lehrstuhl für Bodenordnung und Landentwicklung, TU München H. 18)

In der Festschrift zum 65. Geburtstag von Prof. Richard Hoisl wird mit 33 Aufsätzen das ganze, vielschichtige Gebiet der Bodenordnung und Landentwicklung behandelt. Dabei wird auch auf Sachverhalte im Ausland wie die Auswirkungen des CARE-Zuteilungsprogrammes auf türkische Flurbereinigungsprojekte, die Aufgaben der landwirtschaftlichen Einrichtungen in der Ökoentwicklung polnischer Dörfer oder die Landentwicklung als neue Disziplin in Slowenien eingegangen. Ferner wird über die Reform der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung unter Einsatz des ganzheitlichen Projektmanagements berichtet, womit neue Handlungsspielräume gewonnen werden sollen, um das Instrumentarium der ländlichen Entwicklung mit der wichtigen Komponente Bodenordnung auch zukünftig zeitgerecht anbieten zu können. Als weiterer wichtiger Beitrag werden Gedanken über die Wirksamkeit des städtebaulichen Planungsansatzes bei Neu- und Umbaumaßnahmen von Straßen in ländlichen Gemeinden mitgeteilt. Weiterhin wird der wirtschaftliche Einsatz finanzieller und personeller Ressourcen in der ländlichen Entwicklung erörtert. Wichtige Themen sind auch die Wertermittlung im Rahmen des Immobilien-Portofolio-Managements institutioneller Investoren oder die Mitwirkungsbereitschaft der örtlichen Bevölkerung als Einleitungsvoraussetzung für Maßnahmen der Flurneuordnung. Zur Entstehungsgeschichte der Unternehmensflurbereinigung in Deutschland sind Quellen zur Geschichte der Flurbereinigung in Deutschland aufgearbeitet veröffentlicht. Eine andere Arbeit behandelt die Transparenz für den Grundstücksmarkt durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Schließlich wird die Rolle der ländlichen Entwicklung hervorgehoben, wobei es auf die Erhaltung der Natur ankommt und die Lebensqualität nicht verschlechtert werden darf.