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Detailergebnis zu DOK-Nr. 46456

Zufußgehen - Die vergessene Fortbewegung

Autoren P. Pez
Sachgebiete 5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege

Städtetag 50 (1997) Nr. 5, S. 326-337, 3 B, 5 T

20 bis 30 % aller Wege werden in Kommunen zu Fuß zurückgelegt. Insbesondere im Nahbereich hat der Fußverkehr überragende Bedeutung. Bessere Bedingungen für Fußgänger bedeuten eine Aufwertung des Wohnumfeldes und damit eine Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsbedingungen. So kann auch der Anteil wohnungsnah verbrachter Freizeit erhöht werden. Eine Renaissance des Zufußgehens ist realistisch. Dies erfordert eine Förderung als eigenständige Säule einer integrativen Verkehrspolitik und größere Beachtung in der Verkehrswissenschaft. Der Beitrag listet Ansätze zur Stärkung des Fußverkehrs auf: Gestaltung fußgängerfreundlicher Straßen mit hoher Erlebnisdichte, abwechslungsreiche Gestaltung und großzügige Begrünung. Gehwege müssen ein behinderungsfreies Nebeneinandergehen ermöglichen. Illegales Gehwegparken ist zu unterbinden. Zur Beseitigung von Hindernissen gehört das Absenken der Borde, der Abbau von Drängelgittern, die Schaffung von Querungsstellen und der Rückbau von Unter- oder Überführungen. Die generelle Ampeldichte ist in Frage zu stellen und eine Veränderung bestehender Schaltungen notwendig. Sinnvolle Angebote für die Koppelung des Wartens mit anderen Tätigkeiten sind an Haltestellen als Verknüpfungspunkte zwischen ÖPNV und Fußverkehr zu schaffen. Die Anordnung von Parkierungsanlagen am Rand von Wohngebieten bringt Fußgängern Schnelligkeitsvorteile. Im städtebaulichen Bereich sind kurze Wege und separate Wegenetze in Wohngebieten, die Sicherung von Versorgungsfunktionen im Wohnumfeld, Funktionsmischung und -nähe Stichworte, die mögliche Handlungsfelder umreißen.