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DOK Straße
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Detailergebnis zu DOK-Nr. 46474

Stand der Europäischen Normen für die Straßenausstattung und deren Auswirkung auf das deutsche Regelwerk

Autoren R. Kehrein
Sachgebiete 6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung
6.5 Leit- und Schutzeinrichtungen

Straßenverkehrstechnik 41 (1997) Nr. 10, S. 498-501

Seit der konstituierenden Sitzung des CEN/TC 226 "Produkt der Straßenausstattung" im April 1990 sind etwas mehr als 6 Jahre vergangen. Dem CEN/TC 226 ist die Aufgabe gestellt, für die Produkte der Straßenausstattung europäische Normen auszuarbeiten. Die Haupttitel dieser Normen lauten: Rückhaltesysteme an Straßen; Straßenmarkierungen; vertikale Verkehrszeichen; Anlagen der Verkehrssteuerung; Straßenbeleuchtung; Lärmschutzeinrichtungen; Blendschutzzäune, Notrufsäulen; Parkuhren, Parkscheinautomaten und passive Sicherheit von Straßeneinrichtungen. Aus diesen Produktbereichen sind derzeit 21 Normentwürfe im Stadium der CEN-Umfrage (CEN-Enquiry). CEN-Umfrage bedeutet, es können Stellungnahmen zu inhaltlichen Änderungen, Ergänzungen usw. noch eingebracht werden. 13 Normentwürfe sind bereits im Stadium der formellen Abstimmung (Formal Vote). Formelle Abstimmung bedeutet, es wird nur noch über die Annahme der Norm entschieden. Inhaltliche Veränderungen sind nicht mehr möglich. Voraussetzung für Normungsarbeit im CEN ist der Normungsauftrag der Europäischen Kommission, das sogenannte Mandat. Die Mandate zur Normung der Produkte haben lange auf sich warten lassen. In ihrer endgültigen Fassung liegen sie jetzt vor. Folgende Produkte erhalten ein Mandat: Fahrzeugrückhaltesysteme; Straßenmarkierungen; vertikale Verkehrszeichen; Verkehrssignalleuchten; Straßenbeleuchtung; Lärmschutzeinrichtungen und Blendschutzzäune. Die Mandate beinhalten die wesentlichen Eigenschaften der Produkte und legen das Konformitätsbescheinigungsverfahren fest. Die vorliegenden CEN-Normentwürfe gehen inhaltlich über das was in den Mandaten gefordert wird hinaus. Nur die mandatierten Anforderungen werden mit dem CE-Zeichen belegt. Für die Erfüllung der vollständigen Norm wird das CEN ein "Schlüsselzeichen (Keymark)" verleihen. Es wird davon ausgegangen, daß Produkte mit dem Schlüsselzeichen für die öffentlichen Auftraggeber bei der Anwendung verbindlich werden. Dies gilt auch für Produkte, die nicht mandatiert sind. Die deutschen Anwendungsrichtlinien müssen mit Vorliegen der europäischen Produktnormen grundlegend überarbeitet werden. Die Produktnormen enthalten Anforderungsklassen. Deutschland muß in seinen Richtlinien angeben, welche Klasse es in welchen Fällen anwenden will. Diese Anwendungsklassen sind in der Regel festgelegt für den Gebrauchszustand. Die Anforderungen im Neuzustand, wie es bisher in Deutschland war, rücken in den Hintergrund. In den Gremien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe "Verkehrsführung und Verkehrssicherheit" ist bereits mit den Arbeiten an den nationalen Richtlinien begonnen worden.