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Detailergebnis zu DOK-Nr. 46683

Lärmreduzierung durch Geschwindigkeitsbeschränkungen

Autoren W. Krux
T. Kathmann
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Straßenverkehrstechnik 42 (1998) Nr. 1, S. 28-32, 1 B, 10 T, 19 Q

Lärmreduzierung, Luftverbesserung, Umfeldverbesserung und Verkehrssicherheit sind trotz zahlreicher Verbesserungen nach wie vor von großer Bedeutung in der Umweltpolitik. Beim Umgang mit dem Themenkomplex "Lärm" muß berücksichtigt werden, daß Lärm das Ergebnis einer subjektiven Bewertung von Schallereignissen ist und sich somit viele Zusammenhänge nicht rational erfassen lassen. Zur Lärmreduzierung werden unter anderem Geschwindigkeitsbeschränkungen eingesetzt, wobei der Geschwindigkeitskorrekturwert besonders vom Schwerverkehrsanteil beeinflußt wird. Eine Modellrechnung zeigt, daß bei den heute meist vorherrschenden Verkehrsbedingungen nur durch sehr drastische Geschwindigkeitsbeschränkungen deutlich wahrnehmbare Pegelminderungen von 3 dB(A) zu erzielen sind. Aus den Untersuchungen einzelner Bundesländer lassen sich Kernaussagen zusammenfassen: 1) Die Geschwindigkeiten besonders schneller Fahrzeuge (v > 130 km/h) wurden erheblich (bis zu 27 %) gesenkt. 2) Die Pegelminderungen lagen in einer Größenordnung von 1 bis 3,5 dB(A). 3) Durch die hohen Lkw-Anteile in den Nachtstunden wurden selbst durch Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h für Lkw kaum wahrnehmbare Pegelminderungen erzielt. 4) Bei hohem Lkw-Anteil (> 10 %) werden die Lärmpegelspitzen fast ausschließlich vom Lkw verursacht. 5) Das Lärmempfinden der Anwohner blieb nahezu unverändert. Verkehrslärm kann demnach mit Geschwindigkeitsbeschränkungen alleine nicht wirkungsvoll entgegnet werden.