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Detailergebnis zu DOK-Nr. 46756

Fernstraßenbedarfsplan und Umweltverträglichkeitsprüfung (BVerwG, Beschluß vom 22.9.1997 - 4 B 147.97)

Autoren
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung

Umwelt- und Planungsrecht (UPR) 18 (1998) H. 2, S. 72-73

Der Bedarfsplan des Fernstraßenausbaugesetzes enthält noch keine Bestimmung der Linienführung der Fernstraßen im Sinne von § 16 FStrG, sondern lediglich die Darstellung des zusammenhängenden Verkehrsnetzes, das einem weiträumigen Verkehr dienen soll. Der Bedarfsplan wie auch die Aufnahme eines Fernstraßenausbauvorhabens in den Bedarfsplan bedarf nicht der Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch die Richtlinie 85/337 EWG (UVP-Richtlinie) verlangt dies nicht. Die Aufnahme in den Bedarfsplan ist nicht bindend in der Frage, ob andere öffentliche oder private Belange dem Vorhaben entgegenstehen.Eine nachträgliche Veränderung der Basiszahlen ist für die gerichtliche Überprüfung des Verkehrsbedarfs beachtlich, wenn das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd noch erreicht werden kann.