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Detailergebnis zu DOK-Nr. 46967

Verfahrensbeschleunigung in der Verkehrswegeplanung

Autoren R. Siegel
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung

Frankfurt/M. u.a.: Lang-Verlag, 1997, 352 S., zahlr. Q (Europäische Hochschulschriften, Reihe II Rechtswissenschaft Bd. 2081)

Der Verfasser setzt sich kritisch mit den Neuerungen im deutschen Planungsrecht auseinander, die durch das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz vom 16.12.1991 ( BGBl. I, S. 466) und durch das Planungsvereinfachungsgesetz vom 17.12.1993 (BGBl. I, S. 2.123) eingeführt worden sind; er widmet sich dabei auch den Neuerungen für die straßenrechtliche Planung und kommt im wesentlichen zu folgenden Ergebnissen: Der in § 16 Abs. 1 Satz 2 FStrG vorgesehene Verzicht auf die Linienbestimmung für Ortsumgehungen wird für zulässig gehalten, weil die Linienbestimmung ein Verwaltungsinternum sei. Aus dem Verzicht auf dieses Verfahren würden Dritten keine rechtlich erheblichen Nachteile erwachsen. Das neu eingeführte Rechtsinstitut der Plangenehmigung hält der Verfasser für rechtswidrig: Im Interesse einer möglichst frühzeitigen Berücksichtigung der Umweltauswirkungen eines Vorhabens und der hierzu erforderlichen Sachverhaltsermittlung sei in der Richtlinie 85/337 EWG auch für diejenigen Projekte eine Umweltverträglichkeitsprüfung angeordnet, die nunmehr nach nationalem Recht Gegenstand einer Plangenehmigung sein könnten. Die Fristregelungen zur Erfüllung behördlicher Aufgaben bei der Linienbestimmung, bei dem Anhörungsverfahren, bei der Planfeststellung und der vorzeitigen Besitzeinweisung seien bereits deshalb zulässig, weil sie lediglich formal-organisatorische Fragen der behördeninternen Arbeitsabläufe regelten.