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Detailergebnis zu DOK-Nr. 47890

Prüfverfahren für CO(Index 2)-bremsende Anstriche

Autoren G. Hartl
M. Kloner
Sachgebiete 15.3 Massivbrücken
15.7 Brückenbeläge, Abdichtungen

Wien: Forschungsgesellschaft für das Verkehrs- und Straßenwesen, 1998, 44 S., zahlr. B, T, 7 Q (Schriftenreihe Straßenforschung H. 477)

Es wurden 15 CO(Index 2)-bremsende Beschichtungssysteme gemäß den Anforderungen der ÖBV-Richtlinie "Erhaltung und Instandsetzung von Bauten aus Beton und Stahlbeton" bei einer Prüfdauer von 6 Monaten bei Auslagerung bei einer CO(Index 2)-Konzentration von 0,1- 0,3 Vol.-% geprüft und hinsichtlich einer kürzeren Prüfzeit auch bei erhöhten CO(Index 2)-Konzentrationen von 0,5 bis 1,0 und 1,0 bis 3,0 Vol.-% bis zu einer Auslagerungsdauer von 1,5 Jahren. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse können die folgenden Feststellungen getroffen werden: (1) Die derzeit gemäß ÖBV-Richtlinie geltenden Anforderungen dürften zuwenig selektiv sein; von 15 geprüften Systemen haben 14 bestanden. Es werden daher folgende Anforderungen empfohlen: Durch das System darf kein CO(Index 2)- Gas eindringen, d.h. die Karbonatisierungstiefe im Untergrundbeton muß Null sein. (2) Für die künftige Prüfung wird eine CO(Index 2)- Konzentration von 1,0 bis 3,0 Vol.-% bei einer Auslagerungsdauer von 3 Monaten empfohlen. Diese Auslagerungsdauer bei der Konzentration von 3 Vol.-% entspricht einer Auslagerung von 10 Jahren unter Praxisbedingungen (0,03 Vol.-% CO(Index 2)), innerhalb derer die Endkarbonatisierungstiefe im wesentlichen erreicht wird. (3) Die Ermittlung des Widerstandes gegenüber Wasserdampfdiffusion an 6 der insgesamt 15 geprüften Systeme ergab das überraschende Ergebnis: 5 der Systeme, darunter 1 versagendes, wiesen zu hohe Diffusionswiderstände auf. Lediglich 1 versagendes System erfüllte die Anforderungen an den Diffusionswiderstand. (4) Für die praktische Anwendung bedeutet dies entweder die Gefahr einer Blasenbildung oder aber, daß die Grenzwerte der ÖBV-Richtlinie zu niedrig angesetzt sind. Es sollten aus diesem Grund unbedingt diesbezügliche Untersuchungen durchgeführt werden.